Sparpiloten

Sind Sie in Sparpiloten investiert? Schützen Sie Ihr Investment.

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25

 

Unverbindlicher Kontaktbogen


 

MATTIL bündelt die Interessen der deutschen Kunden. Schließen Sie sich der Erfahrung von über 25 Jahren an , die die Kanzlei MATTIL in der Schweiz tätig ist.


Unter der Website Sparpiloten.ch hat das Unternehmen - ein angebliches Unternehmen der Elektronik Service AG in St. Gallen - u.a. Festgeldkonten bei einer Vielzahl von europäischen Banken angeboten, die die günstigsten Zinsen bieten. Ein Mandant der Kanzlei MATTIL hat eine Überweisung in Höhe von 50.000,00 € an die Millenium Bank auf das angeblich für ihn eröffnete Konto mit der von den Sparpiloten angegebene IBAN veranlasst. Eine telefonische Rücksprache mit der Millenium Bank ergab, dass dort kein Konto auf den Namen unserer Mandantschaft existiert. Die Kanzlei MATTIL hat die Sparpiloten bzw. die Firma Elektronik Service AG angeschrieben und einen Nachweis für die Existenz eines Kontos bei der besagten Bank angefordert. Die Elektronik Service AG bestreitet jedwede Verbindung zu den Sparpiloten und beruft sich darauf, dass der Name der Elektronik Service AG ohne deren Wissen missbraucht worden sei.

Potentielle Anleger, die sich auf der Suche nach risikolosen, sicheren, aber auch rentablen Festgeldanlagen befanden und im Internet nach „Festzinsanlagen“ recherchierten, wurden über eine Anlageplattform an die „Sparpiloten“ weitergeleitet. Mitarbeiter der Sparpiloten haben sich daraufhin mit den potentiellen Kunden in Verbindung gesetzt, um diese zu „beraten“. Auf der Webside der Sparpiloten wurde den Interessenten suggeriert, den „Sparpiloten“ stünden knapp 90 Partnerbanken zur Verfügung, bei denen die Eröffnung eines auf den Namen des Anlegers lautendes Einzelkonto erfolgen könnte. Die Sparpiloten sollten bei der Eröffnung des Kontos im europäischen Ausland behilflich sein und sämtliche Formalitäten erledigen. Obwohl eine derart große Anzahl von angeblichen Partnerbanken zur Verfügung stand, gelang es den „Beratern“, die Kunden auf eins, zwei Banken zu fokussieren. Das Interesse der Kunden wurde gezielt auf nur wenige Banken in Schweden, Portugal, und England gelenkt.

Die Anleger waren der Ansicht, dass diese ein Konto bei der ausländischen Bank eröffneten und überwiesen die Anlegergelder auf ihr vermeintlich eigenes Konto. Dabei gaben sie ihren eigenen Namen als Empfängernamen an.

Wie sich leider herausgestellt hat, wurden keinesfalls Konten für die Anleger bei den ausländischen Banken eröffnet. Es erfolge keine Überweisung auf ein vermeintlich eigenes Konto, sondern vielmehr auf das Konto eines Dritten, der die Gelder unverzüglich weitergeleitet hat, sobald diese dem Konto gutgeschrieben worden waren.

Dass es möglich ist, dass ein Anleger eine Überweisung auf sein -vermeintlich- eigenes Konto tätigt, das Empfängerkonto jedoch auf einen Dritten lautet, ist den Prinzipien der SWIFT-Überweisungen geschuldet. Bei diesen wird sowohl von der Bank des Kunden, wie auch seitens der Empfängerbank ausschließlich die Existenz der IBAN überprüft, nicht jedoch die korrespondierenden Daten, wie beispielsweise der Name des Kontoinhabers des Empfängerkontos.

Siehe auch: Bank gleicht bei Überweisungen keinesfalls die IBAN mit dem im Überweisungsauftrag benannten Zahlungsempfänger ab

Die Verantwortlichen der Sparpiloten haben ein Konzept entwickelt, bei dem die Kunden sich 100% sicher waren, kein Geld verlieren zu können. Die Kanzlei Mattil prüft Ansprüche gegen die Firma Elektronik Service AG in der Schweiz, gegen den Domaininhaber der Webside, gegen Internetplattformen, über die die Anleger zu den „sparpiloten“ weitergeleitet wurden, wie auch gegen die Verantwortlichen und Initiatoren der Anlage.

Nicht nur mit vermeintlich risikolosen Festgeld-/Festzinsanlagen werden die Anleger beworben. Auch den Erwerbspreis für Aktien deutscher Aktiengesellschaften und ETF´S (ETF = exchange-traded fund, also börsengehandelte Investmentfonds) sollten einige unserer Mandanten auf deren vermeintlich für sie eröffnetes Konto bezahlen. Wie sich herausstellte, existierte weder ein auf den Namen der Anleger lautendes Konto, geschweige denn ein entsprechendes Depot.

Die Kanzlei MATTIL unterhält mit RA Dr. Brunner in der Schweiz (St. Gallen) seit mehr als 20 Jahren ein Kooperationsbüro. Die Kanzlei Mattil steht Ihnen gerne für eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage zur Verfügung. Für den Erstkontakt in der Kanzlei MATTIL entstehen noch keine Gebühren. Wir sehen uns Ihr Anliegen an und unterbreiten einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, übernehmen wir gerne unverbindlich eine erste Deckungsanfrage. Gerne können Sie sich des Kontaktformulars bedienen.

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