Kryptowährungen
Für Anleger birgt der Erwerb von Coins und Token erhebliche Risiken. Es handelt sich um höchst spekulative Investments, die nicht der Kapitalmarktregulierung unterliegen. Gesetzliche Vorgaben und Transparenzvorschriften für die Anbieter existieren nicht. Da das Aktienrecht auf ICOs keine Anwendung findet, müssen Tokens weder Mitgliedschafts- noch Informations-, Kontroll- oder Stimmrechte enthalten. Der Anbieter kann völlig frei entscheiden, welche Rechte oder Ansprüche er den Anlegern durch die Tokens einräumt. Eine Prospektpflicht besteht für den Anbieter nicht. Die Vertragsbedingungen und Whitepapers sind meist unzureichend, unverständlich und irreführend. Ein Zweitmarkt für die im Rahmen von ICOs erworbenen Token existiert faktisch nicht. Zugriff auf die Tokens hat der Anleger ausschließlich mittels eines digitalen Schlüssels (private key) für dessen sichere Aufbewahrung alleine der Anleger die Verantwortung trägt. Der Verlust des privaten Schlüssels kommt dem Verlust aller damit verbundenen Tokens gleich.
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat den Vertrieb einer Kryptowährung gestoppt. Bereits mit Bescheid vom 21.10.2019 ist der Karabit Foundation mit Sitz in Belize aufgegeben worden, das durch die Ausgabe der Karatgold Coins ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Die Firmengruppe hatte lt. einem Bericht bei Anlegern bis zu 100 Mio € eingesammelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hinsichtlich der Geschäfte des in Stuttgart ansässigen Goldhändlers Karatbars und seines Gründers Seiz, gegen den nach Presseberichten wegen des Verdachts des Betruges ermittelt wird.
Karatbars-Gruppe
Karatbars-Gruppe
Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat den Vertrieb einer Kryptowährung gestoppt. Bereits mit Bescheid vom 21.10.2019 ist der Karabit Foundation mit Sitz in Belize aufgegeben worden, das durch die Ausgabe der Karatgold Coins ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Die Firmengruppe hatte lt. einem Bericht bei Anlegern bis zu 100 Mio € eingesammelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hinsichtlich der Geschäfte des in Stuttgart ansässigen Goldhändlers Karatbars und seines Gründers Seiz, gegen den nach Presseberichten wegen des Verdachts des Betruges ermittelt wird.
Die Auswirkungen dieser Risiken haben Kunden der Cryp Trade Capital Ltd., der Betreiberin der Handelsplattform www.cryp.trade auf der Bitcoins und andere Instrumente gehandelt werden, erst kürzlich schmerzlich erfahren müssen.
Am 04.04.2017 hat die BaFin das unerlaubt betriebene Bankgeschäft in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Auswirkungen dieser Risiken haben Kunden der Cryp Trade Capital Ltd., der Betreiberin der Handelsplattform www.cryp.trade auf der Bitcoins und andere Instrumente gehandelt werden, erst kürzlich schmerzlich erfahren müssen.
Am 04.04.2017 hat die BaFin das unerlaubt betriebene Bankgeschäft in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet.
DavorCoin, ein weiterer Anbieter von Kryptowährungen, wie Bitcoins und Ether, hatte durch die Veräußerung von Coins innerhalb weniger Monate mehrere Millionen Euro von Anlegergeldern eingenommen. Alleine an einem Tag sollen Coins im Wert von mehr als einer Million Euro verkauft worden sein. Ende Januar 2018 teilte DavorCoin mit, dass an der Mindesteinlagezeit nicht mehr festgehalten werde. Dies hatte einen Kurssturz des DavorCoins von 170 USD auf lediglich 0,4 Cent innerhalb weniger Tage zur Folge.
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DavorCoin, ein weiterer Anbieter von Kryptowährungen, wie Bitcoins und Ether, hatte durch die Veräußerung von Coins innerhalb weniger Monate mehrere Millionen Euro von Anlegergeldern eingenommen. Alleine an einem Tag sollen Coins im Wert von mehr als einer Million Euro verkauft worden sein. Ende Januar 2018 teilte DavorCoin mit, dass an der Mindesteinlagezeit nicht mehr festgehalten werde. Dies hatte einen Kurssturz des DavorCoins von 170 USD auf lediglich 0,4 Cent innerhalb weniger Tage zur Folge.
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Bereits im Jahr 2017 ordnete die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde BaFin an, dass das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH mit Sitz in der Stadt Greven ihr Geschäft mit der in Dubai ansässigen Onecoin Ltd. aufgrund fehlender Erlaubnis nach dem KWG unverzüglich einzustellen habe.
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Bereits im Jahr 2017 ordnete die Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde BaFin an, dass das Unternehmen IMS International Marketing Services GmbH mit Sitz in der Stadt Greven ihr Geschäft mit der in Dubai ansässigen Onecoin Ltd. aufgrund fehlender Erlaubnis nach dem KWG unverzüglich einzustellen habe.
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Die Investmentplattform Optioment steht im Verdacht mehr als 10.000 Anleger geschädigt zu haben. Geködert wurden die Anleger mit der Aussicht auf eine enorme Verzinsung. Den Anlegern wurden Zinsen von bis zu 4 Prozent - pro Woche - versprochen. Berichten zufolge sind 12.000 Bitcoins „verloren gegangen“. Nach dem aktuellen Kurs der Kryptowährung entspricht das etwa einem Betrag von 80 Mio. Euro.
Die Investmentplattform Optioment steht im Verdacht mehr als 10.000 Anleger geschädigt zu haben. Geködert wurden die Anleger mit der Aussicht auf eine enorme Verzinsung. Den Anlegern wurden Zinsen von bis zu 4 Prozent - pro Woche - versprochen. Berichten zufolge sind 12.000 Bitcoins „verloren gegangen“. Nach dem aktuellen Kurs der Kryptowährung entspricht das etwa einem Betrag von 80 Mio. Euro.
Die Berliner Krypto-Bank Nuri (vormals Bitwala) hat am Dienstag, 9. August 2022 Insolvenzantrag gestellt.
Die Nuri-Bank bezeichnet die Insolvenz als notwendigen Schritt, um den Weiterbetrieb der App und die Erfüllung der Verbindlichkeiten sicherzustellen. Alle Einlagen und Investitionen auf einem Nuri-Konto seien durch die Partnerschaft mit der Solarisbank AG sicher.
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Nuri - Berliner Fintech insolvent
Nuri - Berliner Fintech insolvent
Die Berliner Krypto-Bank Nuri (vormals Bitwala) hat am Dienstag, 9. August 2022 Insolvenzantrag gestellt.
Die Nuri-Bank bezeichnet die Insolvenz als notwendigen Schritt, um den Weiterbetrieb der App und die Erfüllung der Verbindlichkeiten sicherzustellen. Alle Einlagen und Investitionen auf einem Nuri-Konto seien durch die Partnerschaft mit der Solarisbank AG sicher.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat am 22.August 2022 eine Warnung an Anleger in Kryptowerte ausgesprochen: Die BAFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Kryptowerte nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterfallen und in aller Regel auch der Schutz der Anlegerentschädigung nicht greift.
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Warnung zu Risiken bei Kryptowerten
Warnung zu Risiken bei Kryptowerten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat am 22.August 2022 eine Warnung an Anleger in Kryptowerte ausgesprochen: Die BAFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Kryptowerte nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterfallen und in aller Regel auch der Schutz der Anlegerentschädigung nicht greift.
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FtX ist eine seit 11. November 2022 in der Insolvenz befindliche Handelsplattform, über die Nutzer mit Kryptowährungen und anderen Finanzprodukten handeln konnten.
Die FtX hat ihren Hauptsitz auf den Bahamas, der Verantwortlich Sam Bankman-Fried wird verdächtigt, Milliarden aus vorhandenen Vermögen der Anleger veruntreut zu haben. Laut der Anklage handelte es sich nur um ein Schneeballsystem, „betrügerisch und unecht.“
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FtX Bitcoinplattform
FtX Bitcoinplattform
FtX ist eine seit 11. November 2022 in der Insolvenz befindliche Handelsplattform, über die Nutzer mit Kryptowährungen und anderen Finanzprodukten handeln konnten.
Die FtX hat ihren Hauptsitz auf den Bahamas, der Verantwortlich Sam Bankman-Fried wird verdächtigt, Milliarden aus vorhandenen Vermögen der Anleger veruntreut zu haben. Laut der Anklage handelte es sich nur um ein Schneeballsystem, „betrügerisch und unecht.“
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Das Europäische Parlament hat mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung der EU (Markets in Crypto Assets) zur Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen. MiCA verpflichtet Emittenten von Kryptowerten u.a. ein sogenanntes „White Paper“ zu veröffentlichen und macht Vorschriften fürdessen Form und Inhalt.
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Europäisches Parlament hat Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen
Europäisches Parlament hat Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen
Das Europäische Parlament hat mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung der EU (Markets in Crypto Assets) zur Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen. MiCA verpflichtet Emittenten von Kryptowerten u.a. ein sogenanntes „White Paper“ zu veröffentlichen und macht Vorschriften fürdessen Form und Inhalt.
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EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter | Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung