
Kapitalanlagerecht
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Anleger, die bspw. in den nachstehenden Produkten des geregelten sowie des ungeregelten (sog. „grauen Kapitalmaktes“) investiert sind:
- Geschlossene Fonds (insbesondere: Medien-, Film-, Immobilien-, Schiff-, Spiele- und Flugzeug(leasing)fonds sowie Fonds der erneuerbaren Energien, zu denen u.a. Wind-, Bio- und Solarfonds zählen)
- Offene Immobilienfonds;
- Wertpapiere (insbesondere: Staatsanleihen, Aktien, Schuldverschreibungen, Zertifikate, Genussrechte, Nachrangdarlehen);
- Lebensversicherungen (insbesondere: strukturierte Versicherungsprodukte, wie bspw. fondsgebundene Lebensversicherungen).
Sowohl im Rahmen der Prüfung, als auch im Rahmen der Durchsetzung berücksichtigen wir stets die Rechtsprechungsentwicklung und alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner, um mit unserem Mandanten den erfolgversprechendsten Weg gemeinsam zu gehen. Alternativ zur gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung prüfen wir auch die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung in sog. Güte- und Schlichtungsverfahren.
Durch die Kooperation mit Kollegen in der Schweiz, in Großbritannien, in Frankreich und weiteren EU-Staaten können auch Angelegenheiten mit Auslandsbezug (z.B. wenn die Anlagefirma ihren Sitz im Ausland hat oder wenn sich Vermögenswerte des Anspruchsgegners im Ausland befinden und damit im Ausland zu vollstrecken ist) bearbeitet und durchgesetzt werden.
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