
Gesellschaftsrecht
Ausschüttungen sind durch die Fondsgesellschaft nach der BGH-Rechtsprechung nicht ohne weiteres rückforderbar. Wir vertreten Anleger bei der Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen im Rahmen der Auseinandersetzung sowohl mit der Fondsgesellschaft als auch mit einem Insolvenzverwalter. Zudem beraten wir Mandanten im Rahmen der Sanierung der Fondsgesellschaft (sog. „Sanieren oder Ausscheiden“).
Gründung, Umwandlung, Liquidation und Auseinandersetzung von Gesellschaften und gewerblichen Unternehmen bergen eine Vielzahl rechtlicher Risiken. Hier sind wir beratend und vertragsgestaltend tätig, zum Beispiel bei der Erstellung und Änderung von Satzungen, Vorstands- und Geschäftsführerverträgen.
Zudem beraten und vertreten wir Gesellschafter in sog. Gesellschafterstreitigkeiten, in Verfahren gegen die Gesellschaft (AG, GmbH-, GbR und OHG-Gesellschafter sowie Komplementäre und Kommanditisten) sowie im Rahmen der Gesellschafterversammlung. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gesellschafterbeschlüssen bildet einen weiteren Schwerpunkt.
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