Anleihen
Viele Unternehmen finanzieren sich durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen, Genussrechte o.ä.. Bereits vor der Krise der finanzierten Unternehmen können diese finanzierenden Anleger Einfluss nehmen, indem sie einen gemeinsamen Vertreter für ihre Schuldverschreibung / ihr Genussrecht wählen, der von dem emittierenden Unternehmen zu zahlen ist.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleihegläubiger in den anstehenden Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz und als gemeinsame Vertreter.
Darüber hinaus vertreten wir Investoren u.a. in den folgenden Bereichen:
- Wahl eines gemeinsamen Vertreters;
- Abwahl und Austausch eines gemeinsamen Vertreters, bspw. durch Anfechtung der Bestellung des gemeinsamen Vertreters (vgl. hierzu die Entscheidung des OLG Dresden);
- Durchsetzung der Ansprüche der Schuldverschreibungsgläubiger als gemeinsamer Vertreter bspw. im Rahmen der Insolvenz gegenüber dem Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt Peter Mattil und Sascha Borowski sind gemeinsame Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz).
Noch risikoreicher als Unternehmensanleihen sind sog. Bonitätsanleihen, die in der Regel höhere Zinsen versprechen. Zins- und Rückzahlung der Anleihen erfolgt in Abhängigkeit von Kreditereignissen wie beispielsweise Insolvenz oder Restrukturierungen. Bonitätsanleihen sind Zertifikat ähnliche Produkte, da der Anleger auch das Insolvenzrisiko der emittierenden Bank trägt. Die BaFin hat eine besondere Untersuchung dieser Bonitätsanleihen in die Wege geleitet.
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