EU-Recht

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Unser Einsatzgebiet ist nicht nur das vertraute Deutschland. Viele Angebote des Kapitalmarktes haben einen Bezug zur Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, USA oder andere Staaten. Wir unterhalten ein Netzwerk von Anwaltskollegen, die vor Ort behilflich sind. Zu unserer Kompetenz gehören auch grenzüberschreitende Verfahren, wie z.B. Arrestpfändungen zur Sicherung von Vermögenswerten (siehe hierzu WM, Heft 17/2002, „Der grenzüberschreitende dingliche Arrest im Anwendungsbereich des EUGVÜ“).

NEWSTICKER:

EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung