EU-Recht

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Unser Einsatzgebiet ist nicht nur das vertraute Deutschland. Viele Angebote des Kapitalmarktes haben einen Bezug zur Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, USA oder andere Staaten. Wir unterhalten ein Netzwerk von Anwaltskollegen, die vor Ort behilflich sind. Zu unserer Kompetenz gehören auch grenzüberschreitende Verfahren, wie z.B. Arrestpfändungen zur Sicherung von Vermögenswerten (siehe hierzu WM, Heft 17/2002, „Der grenzüberschreitende dingliche Arrest im Anwendungsbereich des EUGVÜ“).

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