EU-Recht

EU-Recht

Unser Einsatzgebiet ist nicht nur das vertraute Deutschland. Viele Angebote des Kapitalmarktes haben einen Bezug zur Schweiz, Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, USA oder andere Staaten. Wir unterhalten ein Netzwerk von Anwaltskollegen, die vor Ort behilflich sind. Zu unserer Kompetenz gehören auch grenzüberschreitende Verfahren, wie z.B. Arrestpfändungen zur Sicherung von Vermögenswerten (siehe hierzu WM, Heft 17/2002, „Der grenzüberschreitende dingliche Arrest im Anwendungsbereich des EUGVÜ“).

NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft