Steuerrecht
Mit Urteil vom 24.10.2017 hat der Bundesfinanzhof zugunsten von Gläubigern entschieden, dass der Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug gebracht werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer die Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben, weshalb der Ausfall einer Kapitalforderung zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust führen kann.
Details erfahren
Abgeltungssteuer - Hoffnung für Kapitalanleger
Abgeltungssteuer - Hoffnung für Kapitalanleger
Mit Urteil vom 24.10.2017 hat der Bundesfinanzhof zugunsten von Gläubigern entschieden, dass der Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Abzug gebracht werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs wurde mit Einführung der Abgeltungssteuer die Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben, weshalb der Ausfall einer Kapitalforderung zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust führen kann.
Details erfahren
NEWSTICKER:
UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft