Europäisches Parlament hat Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen
Das Europäische Parlament hat mit der Verabschiedung der MiCA-Verordnung der EU (Markets in Crypto Assets) zur Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen. MiCA verpflichtet Emittenten von Kryptowerten u.a. ein sogenanntes „White Paper“ zu veröffentlichen und macht Vorschriften fürdessen Form und Inhalt. Auch die Regelungen gegen Marktmissbrauch und -manipulationen werden erweitert. Krypto-Plattformen müssen künftig Informationen über Sender und Empfänger von Transaktionen ermitteln. Anbieter müssen auch alle relevanten Informationen zu Umweltauswirkungen und Energieverbrauch vorlegen. MiCA wird voraussichtlich Ende Juli (2023) in Kraft treten. Über das sogenannte Passporting-Prinzip können Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land künftig im gesamten EU-Raum anbieten. Die Verordnung erfasst einige Bereiche nicht, wie wertpapierähnliche (Security) Token oder digitale Eigentumszertifikate, sogenannte NFTs. Die Forderung nach MiCA II wird daher schon gestellt.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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