Wirecard

Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurde eröffnet – Die Kanzlei MATTIL vertritt Sie in der Insolvenz und gegenüber allen Verantwortlichen.


Aktuelles zu Wirecard


16.09.2020

Die Kanzlei MATTIL hat bereits zwei erfolgreiche Musterverfahren nach dem KapMUG geführt:
KAP 1/07 OLG München v 30.12.11 und 23 KAP 2/17 OLG München v 26.9.19. In beiden Verfahren hat das OLG München die Prospekte für fehlerhaft erachtet und damit den Weg für Schadensersatz an die Anleger bereitet.


11.09.2020

Strukturierte Produkte auf Wirecard:

Viele Anleger haben Zertifikate, Optionen, oder andere strukturierte Produkte anderer Emittenten auf Wirecard AG erworben. Es handelt sich dabei um Milliardenbeträge, die diese Emittenten verdient haben.
 
Die Kanzlei MATTIL macht auch für diese Anleger Schadensersatzansprüche geltend. Anspruchsgrundlage ist § 264 a STGB ( iVm § 823 BGB ), der eine Täuschung der Öffentlichkeit unter Strafe stellt und entsprechende Schadensersatzansprüche vorsieht. Außerderm prüft die Kanzlei MATTIL, ob auch der jeweilige Emittent in Anspruch genommen werden kann, da ein Anlageprodukt auf Wirecard ab einem bestimmten Zeitpunkt kaum noch zu vertreten war.
 
Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter sollen bis 26.10. angemeldet werden. Eine Versäumung der Frist führt allerdings nicht zu einem Verlust des Anspruchs, der jederzeit vor Ende des Insolvenzverfahrens nachgeholt werden kann.


25.08.2020

Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurde eröffnet und Frist zur Anmeldung von Forderungen bis 26.10. gesetzt .

Viele Aktionäre denken , ihre Verluste seien nachrangig oder gar nicht anmeldefähig . Dies ist nicht richtig. Auch Aktionäre können , trotz §57 AktG , Ansprüche geltend machen , wenn sie Schadensersatz aus Delikt ( Betrug ) oder Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften beweisen können . Die Forderungsanmeldung muss mit einer Begründung versehen werden.

 

Die Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter übernimmt für Sie die Kanzlei MATTIL .


22.07.2020

Der ehemalige Vorstandschef der wirecard AG, Markus Braun,  ist am 22.07.2020 mit zwei weiteren ehemaligen wirecard Vorständen erneut verhaftet worden. Die Ermittlungen der STA München I haben ergeben, dass die Tatvorwürfe erheblich erweitert werden müssen. Braun und die weiteren Beschuldigten hätten sich bereits 2015 entschieden „die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen (…) aufzublähen“. Den Beteiligten sei dabei seit 2015 bekannt gewesen, dass das Unternehmen mit seinem eigentlichen Geschäft Verluste erwirtschafte.


08.07.2020

RA Jaffe´wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter der Wirecard AG bestellt. Die Wirecard Bank AG befindet sich ( noch ) nicht in der Insolvenz .

Die Kanzlei MATTIL prüft Ansprüche in jeder Richtung , insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftsprüfer , die den Jahresabschluss noch für 2018 uneingeschränkt testiert haben .

Die Ratingagentur Moodys hat der Wirecard AG bis Juni 2020 ein gutes Rating erteilt , sodass auch diesbzgl eine Haftung zu prüfen ist. Die entsprechende , dazu ergangene Verordnung , sieht eine Haftungsgrundlage vor.

Aufsichtsräte und  Vorstände sind weitere Anspruchsgegner , deren Verantwortung wir prüfen.


Die Kanzlei MATTIL hat übrigens  das erste , und bisher einzige erfolgreiche Musterverfahren geführt , nach dem die Anleger ihr Geld bekommen haben. KAP 1/07 , OLG München.

Wir werden Sie aktuell informieren und die jeweiligen , sinnvollen Maßnahmen vorschlagen.

02.07.2020

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bilanzskandal beim Dax -Konzern Wirecard zieht nach der Muttergesellschaft nun auch fünf Tochterfirmen finanziell in Mitleidenschaft. Wie das Münchner Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, haben diese fünf Gesellschaften nun ebenfalls Insolvenz beantragt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist wie bei der Mutter Wirecard AG der Rechtsanwalt Michael Jaffé.

Alle fünf Töchter sind wie die Wirecard AG im Münchner Vorort Aschheim ansässig, dabei handelt es sich um Firmen, die Dienstleistungen und Software für die Muttergesellschaft anbieten. Dazu zählen etwa die Vertriebs- und Marketinggesellschaft Wirecard Global Sales und die Softwarefirma Wirecard Issuing Technologies

02.07.2020


 
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bilanzskandal beim Dax -Konzern Wirecard zieht nach der Muttergesellschaft nun auch fünf Tochterfirmen finanziell in Mitleidenschaft. Wie das Münchner Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, haben diese fünf Gesellschaften nun ebenfalls Insolvenz beantragt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist wie bei der Mutter Wirecard AG der Rechtsanwalt Michael Jaffé.

Alle fünf Töchter sind wie die Wirecard AG im Münchner Vorort Aschheim ansässig, dabei handelt es sich um Firmen, die Dienstleistungen und Software für die Muttergesellschaft anbieten. Dazu zählen etwa die Vertriebs- und Marketinggesellschaft Wirecard Global Sales und die Softwarefirma Wirecard Issuing Technologies


29.06.2020 

Das Amtsgericht München/Insolvenzgericht hat am 29.06.2020 unter dem Az: 1542 IN 1308/20 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet; zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestimmt.


25.06.2020

Nach den Schocknachrichten der letzten Tage geht ein erneuter Aufschrei durch die Presse – die Muttergesellschaft Wirecard AG stellte heute einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz; ob auch für die Tochtergesellschaften  eine Antragstellung nötig und erforderlich wird, wird derzeit nach Unternehmensangaben noch geprüft. Noch nicht betroffen von der Insolvenz ist derzeit die Wirecard Bank AG.


Die Wirecard AG ist ein 1999 gegründetes, börsennotiertes deutsches Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Aschheim bei München. Wirecard bietet als Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr, das Risikomanagement sowie die Herausgabe und Akzeptanz von Kreditkarten an. Einfach gesprochen bedeutet das: wenn ein Kunde mit Kreditkarte zahlt, fließt das Geld von Mastercard, Visa u.a. nicht direkt an den Händler, sondern zuerst an Wirecard, die das Geld dann an den Händler weiterleitet. Wirecard verdient dabei Provisionen dafür, dass sie das Risiko trägt und dafür garantiert, dass die Geldbeträge beim Empfänger ankommen.

Der Aktienkurs des in Deutschland einzigartigen Technologieunternehmens hat sich seit 2005 in der Spitze mehr als verhundertfacht. So betrug der Kurs Anfang 2009 noch einen einstelligen Eurobetrag und stieg im Verlauf auf einen Höchstkurs von knapp 200 €. Wirecard stieg dabei innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts im September 2018 in den deutschen Aktienindex (DAX) auf.

Wirecard begleitet allerdings schon seit Jahren massive Kritik von Seiten des Finanzmarktes. Bereits im Jahr 2008 gab es erste Vorwürfe von Bilanzmanipulation und laute Zweifel an der Seriosität und professionellen Unternehmensstrukturen.

Seit Anfang 2019 wurden neue, massive Vorwürfe erhoben. Hierbei war u.a. von fingierten Umsätzen, überhöhten Kaufpreisen von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesenen Krediten und Kreislaufbuchungen über Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Philippinen und Singapur die Rede.

Bereits im April 2019 hatte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin nach heftigen Kursunregelmäßigkeiten der Wirecard erstmalig ein zweimonatiges Verbot von Leerverkäufen aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation verhängt. Eine von Wirecard selbst beauftragte Untersuchung einer in Singapur ansässigen Anwaltskanzlei hat ergeben, dass Mitarbeiter in dem südostasiatischen Inselstaat tatsächlich gegen Bilanzregeln verstoßen haben sollen.

Aufgrund der anhaltenden Kritik gab der Zahlungsdienstleister Wirecard eine weitere unabhängige Untersuchung nebst Erstellung eines Sondergutachtens in Auftrag. Als dieses Sondergutachten Ende April 2020 schließlich veröffentlicht wurde, brach der Aktienkurs der Wirecard um ca. 40 % ein, da im Prüfungsergebnis die in Rede stehenden Vorwürfe nicht vollumfänglich ausgeräumt werden konnten. Insbesondere konnten u.a. Hintergrund und Existenz von asiatischen Treuhandkonten nicht abschließend beurteilt werden.

Der Veröffentlichungstermin für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 musste am 18. Juni 2020 erneut verschoben werden. Wirecard wurde von dem Abschlussprüfer darüber informiert, dass kein Testat erteilt werden könne, da über die Existenz von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise vorlagen. Der Aktienkurs brach in der Folge mehrfach massiv ein. Die Wirecard-Aktie war mit zeitweise 12,99 Euro so billig wie zuletzt vor acht Jahren. In der 25. KW war eine Wirecard- Aktie noch mit über 100 Euro gehandelt worden.

Inzwischen gilt als gesichert, dass sich die bilanzierten Treuhandgelder entgegen der anfänglichen Angaben von Wirecard nicht auf den behaupteten Treuhandkonten auf den Philippinen befinden. Die philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands haben am 19.06.2020 mitgeteilt, dass Wirecard kein Kunde bei ihnen sei. Am 22.06.2020 teilte Wirecard im Rahmen einer Ad-hoc Mitteilung selbst mit, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" nicht existieren.

Wirecard erstatte nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Unbekannt. Das Unternehmen sieht sich als mögliches Opfer eines "gigantischen Betrugs".

Markus Braun, Gründer  und von Januar 2002 bis Juni 2020 geschäftsführendes Vorstandsmitglied und technischer Direktor der Wirecard AG trat am 19. Juni 2020 nach eigenen Angaben mit sofortiger Wirkung als CEO von Wirecard zurück.

Jan Marsalek, seit dem Jahr 2010 Vorstandsmitglied der Wirecard AG stand bereits vor einem Jahr unter dem Vorwurf, als zuständiger Manager für die obskuren Drittpartner-Firmen in den Bilanzskandal persönlich involviert zu sein. Am 18.06.2020 hat der Aufsichtsrat der Wirecard AG das Vorstandsmitglied Jan Marsalek mit sofortiger Wirkung widerruflich bis zum 30. Juni 2020 von seiner Tätigkeit als Vorstand der Wirecard AG freigestellt. Mittlerweile wurde Marsalek fristlos gekündigt.

Nach der Ernennung von Dr. James H. Freis, zum Compliance-Vorstand mit dem neu geschaffenen Ressort "Integrity, Legal and Compliance" folgte innerhalb eines Tages, nach dem Rücktritt von Markus Braun, seine Ernennung zum Interims-Vorstandschef.

James Freis wurde bereits im Mai 2020 in den Vorstand der Wirecard berufen worden, um die Vorwürfe schlechter Unternehmensführung und mangelnder Compliance bei der Wirecard auszuräumen. Herr Freis war im Vorfeld u.a. Group Chief Compliance Officer und Gruppen-Geldwäschebeauftragter, Deutsche Börse AG sowie Director (CEO), Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), Finanzministerium der Vereinigten Staaten, Washington, D.C., Vereinigte Staaten

Die Bafin erstattete ihrerseits bereits im Mai 2020 aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige gegen den Vorstandvorsitzenden Markus Braun und drei weitere Vorstandsmitglieder von Wirecard.

Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen u.a. wegen des Verdachtes, Braun, Marsalek und deren bisherige Vorstandskollegen hätten den Börsenkurs des Zahlungsdienstleisters manipuliert. „Wir prüfen alle in Betracht kommenden Straftaten“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Montag, den 22.06.2020 mit.

Gegen Herrn Markus Braun wurde Haftbefehl erlassen. Er hat sich am Abend des 22.06.2020 der Staatsanwaltschaft München I gestellt und wurde festgenommen.

Es wird vor allem aufzuklären sein, ob die Verantwortlichen der Wirecard bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt von den Unregelmäßigkeiten Kenntnis erlangt haben; dafür sprechen interne Unterlagen aus Mai 2018 und auch die Tatsache, dass bereits in 2018 interne Ermittlungen angestellt wurden bzw. ein Gutachten bei einer indischen Kanzlei in Auftrag gegeben wurde.

Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen den Kapitalmarkt informieren, wenn intern bekannte Vorgänge geeignet sind, den Aktienkurs zu beeinflussen. Dies ist vor dem 22.06.2020 möglicherweise nicht ausreichend geschehen; es ist demnach davon auszugehen, dass die Wirecard sich gegenüber Anlegern aus § 97 WPHG (Haftung für unterlassene Kapitalmarktinformation) schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte. Klagen sind bereits vor dem Landgericht München anhängig; auch die Einleitung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz ist beantragt.

Anlegern, Aktionären und Inhabern sonstiger Forderungen wird empfohlen, sich umgehend an die auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Mattil & Kollegen zu wenden.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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