Wirecard
Wirecard Musterverfahren am 22.11.2024
Am 22.11. fand der erste Termin zum KapMuG vor dem BayrOberstenLandesGericht statt. Rae Mattil, Kunzfeld und Fohrer nahmen für den Musterkläger teil.
Die Vorsitzende Richterin verhandelte zu den Anträgen/Feststellungszielen anderer Kläger und Anwälte, die im März 2022 eingereicht wurden. Das Gericht hält diese für zu unbestimmt und deshalb unzulässig.
Die ca 25000 Feststellungsziele , die die Kanzlei MATTIL im Juni 2023 für den Musterkläger eingereicht hat , wird das Gericht gründlich abarbeiten und im neuen Jahr wieder terminieren.
Die Richterin äußerte, dass die Aktionäre durchaus Schadensersatzansprüche haben könnten und dass die Parteien Verhandlungen über eine gütliche Einigung aufnehmen sollten.
Umstrukturierung bei EY
Die Prüfungsgesellschaft Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH ( Musterbeklagte ) wurde im Februar 2024 in eine neue Gesellschaft
EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Amtsgericht Stuttgart HRA 741047)
formwechselnd umgewandelt.
Drei der Kommanditisten haben ihre Kommanditbeteiligungen gekündigt und drei der Geschäftsbereiche aus der Gesellschaft „mitgenommen“. Lediglich der Geschäftsbereich Abschlussprüfung ist zurückgeblieben. Die EY KG hat damit geschätzte ¾ des Umsatzes aus der Gesellschaft herausgelöst. Die Kanzlei MATTIL als Musterklägervertreter hat dies bereits schriftsätzlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgetragen und wird die Gläubiger darüber informieren, ob und welche Maßnahmen getroffen werden müssen.
Zur näheren Erläuterung können Sie sich gerne an die Kanzlei MATTIL wenden.
Die Kanzlei MATTIL hat am 18.6.23 Anträge für die wichtigsten Feststellungsziele mit Begründung beim BayrObLG eingereicht. Der Schriftsatz nebst Begründung umfasst ca 800 Seiten und ist die Grundlage für einen Erfolg des Musterverfahrens. Diese Anträge bauen auf den von der Kanzlei TILP erwirkten Feststellungszielen auf.
----
Achtung: WIRECARD- Geltendmachung von Ansprüchen noch bis 31.12.2023 möglich!
In der Angelegenheit WIRECARD verfolgen wir verschiedene Strategien, damit geschädigte Anleger den ihnen entstandenen Schaden möglichst weitgehend ersetzt erhalten können.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG wurde am 25.08.2020 endgültig eröffnet. Wir melden die Ansprüche der Geschädigten im Insolvenzverfahren an, übrigens nicht nur für Anleihegläubiger, sondern auch für die Aktionäre, die trotz § 57 AktG Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Frist für die Insolvenzanmeldung war der 26.10.2020. Es handelt sich hier aber um keine Ausschlussfrist, so dass wir für Sie eine Forderungsanmeldung auch nach dem 26.10.2020 noch unproblematisch vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass der geltend gemachte Schadenersatz genau beziffert und begründet werden muss. In der Gläubigerversammlung vom 18.11.2020 hatte der Insolvenzverwalter bereits darauf hingewiesen, dass bereits unzählige unwirksame Anmeldungen vorliegen.
Darüber hinaus gehen wir als Musterklägervertreter gegen die Vorstände, Wirtschaftsprüfer und sonstige Verantwortliche im Rahmen des Kapitalanlegermusterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landgericht sowie im Rahmen von Einzelklagen vor.
Bitte beachten Sie, dass zwar die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen im Kapitalanlegermusterverfahren am 18.09.2023 endete.
Wir können jedoch für Sie noch Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und/oder Einzelklagen für Sie gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sowie gegen weitere Verantwortliche, wie z.B. die ehemaligen Vorstände Dr. Markus Braun und Jan Marsalek erheben.
Hier ist zu beachten, dass zum 31.12.2023 Verjährung droht.
Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter
Startschuss in Sachen Wirecard
Das Kapitalanlegermusterverfahren (KApMuG) in Sachen Wirecard gegen Ernst & Young, Dr. Markus Braun u.a. ist eröffnet worden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 13.03.2023 Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert (vertreten von MATTIL) im Musterverfahren Wirecard nach § 9 KapMuG zum Musterkläger bestimmt.
Prozessbevollmächtigte des Musterklägers ist die Kanzlei MATTIL, München, die eine Vielzahl betroffener Anleger vertritt.
Die Kanzlei MATTIL hat bereits mehrere Verfahren nach dem KApMuG erfolgreich geführt, darunter KAP 1/07 vor dem damals zuständigen OLG München.
Der Musterkläger Ebert wird zusätzlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt, der langjährig im Bereich Schadensersatz aus delikts- und strafrechtlichen Sachverhalten tätig ist und der im Musterverfahren insbesondere die fachliche Bearbeitung der erhobenen Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen die Ernst und Young Wirtschaftsprüfungs GmbH unterstützen wird.
Der Musterkläger hat im Vertrauen auf die Testate der beklagten Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH und die vermeintliche Erfolgsgeschichte der Wirecard AG Wertpapiere der Wirecard AG erworben und dabei erheblichen Schaden erlitten. Im Musterverfahren werden nun exemplarisch anhand seines Falles alle einen Schadensersatzanspruch begründenden Umstände geprüft und einheitlich entschieden.
Geschädigte Anleger der Wirecard AG haben ab der Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger nun sechs Monate Zeit, Ihre Ansprüche kostengünstig im Musterverfahren anzumelden. Hierfür besteht nach dem Gesetz ein Anwaltszwang.
Die Kanzlei MATTIL steht den Geschädigten sowohl für weitere Informationen selbstverständlich zur Verfügung.
Wirecard: Musterverfahren gegen Ernst & Young GmbH u.a. und Anklage gegen Markus Braun
Diese Woche startete spektakulär mit zwei wichtigen Neuigkeiten für die Geschädigten der Wirecard AG: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen Markus Braun sowie zwei weitere Angeschuldigte erhoben und das Landgericht München I hat einen Vorlagebeschluss für ein Musterverfahren (KapMug) gefasst.
Die Anklage (Tatvorwurf: gewerbsmäßige Marktmanipulation, Bilanzfälschung, Bandenbetrug u.a. ) wird von der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer geprüft und voraussichtlich in den nächsten Monaten zur Hauptverhandlung zugelassen. Gegen weitere Beschuldigte wird laut Staatsanwaltschaft nach wie vor ermittelt.
Das Landgericht München I hat einen Vorlagebeschluss zu einem Musterverfahren (KapMuG) erlassen. Das Musterverfahren richtet sich u.a. gegen Dr. Markus Braun und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der weitere Verfahrensgang ist wie folgt: Der Vorlagebeschluss wird veröffentlicht und das Bayerische Oberste Landesgericht wird sodann das Musterverfahren eröffnen und einen Musterkläger bestimmen. Theoretisch kann jede eingereichte Klage zur Musterklage bestimmt werden. Auch die Kanzlei MATTIL vertritt viele der Geschädigten und reicht eine Vielzahl von Klagen ein, die alle bis heute bekannten Ermittlungsergebnisse beinhalten. Mit Bekanntmachung des Musterverfahrens durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Klageregister beginnt eine 6-monatige Frist innerhalb derer ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden kann, hierfür sieht das KapMuG sieht einen Anwaltszwang vor. Das Musterverfahren wird erfahrungsgemäß einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Kanzlei MATTIL hat seit Einführung des KapMuG bereits mehrere Musterverfahren erfolgreich geführt (z.B. VIP Medienfonds und Hannover Leasing) und verfügt daher über die größte Expertise. Sofern das Gericht feststellt, dass die Ernst & Young GmbH ihre Pflichten im Rahmen der Abschlussprüfungen und die übrigen Beklagten ihre Pflichten im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Wirecard AG verletzt haben, müssen die Geschädigten, die sich rechtzeitig im Klageregister angemeldet haben, ihren persönlichen Schaden in Folgeprozessen individuell einklagen, sofern es keine Vergleichsvereinbarungen mit den Beklagten gibt.
Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurde eröffnet – Die Kanzlei MATTIL vertritt Sie in der Insolvenz und gegenüber allen Verantwortlichen.
Weitere Informationen zu Wirecard
25.08.2020
Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurde eröffnet und Frist zur Anmeldung von Forderungen bis 26.10. gesetzt .
Viele Aktionäre denken , ihre Verluste seien nachrangig oder gar nicht anmeldefähig . Dies ist nicht richtig. Auch Aktionäre können , trotz §57 AktG , Ansprüche geltend machen , wenn sie Schadensersatz aus Delikt ( Betrug ) oder Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften beweisen können . Die Forderungsanmeldung muss mit einer Begründung versehen werden.
Die Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter übernimmt für Sie die Kanzlei MATTIL .
22.07.2020
Der ehemalige Vorstandschef der wirecard AG, Markus Braun, ist am 22.07.2020 mit zwei weiteren ehemaligen wirecard Vorständen erneut verhaftet worden. Die Ermittlungen der STA München I haben ergeben, dass die Tatvorwürfe erheblich erweitert werden müssen. Braun und die weiteren Beschuldigten hätten sich bereits 2015 entschieden „die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen der Wirecard AG durch das Vortäuschen von Einnahmen (…) aufzublähen“. Den Beteiligten sei dabei seit 2015 bekannt gewesen, dass das Unternehmen mit seinem eigentlichen Geschäft Verluste erwirtschafte.
08.07.2020
RA Jaffe´wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter der Wirecard AG bestellt. Die Wirecard Bank AG befindet sich ( noch ) nicht in der Insolvenz .
Die Kanzlei MATTIL prüft Ansprüche in jeder Richtung , insbesondere in Bezug auf die Wirtschaftsprüfer , die den Jahresabschluss noch für 2018 uneingeschränkt testiert haben .
Die Ratingagentur Moodys hat der Wirecard AG bis Juni 2020 ein gutes Rating erteilt , sodass auch diesbzgl eine Haftung zu prüfen ist. Die entsprechende , dazu ergangene Verordnung , sieht eine Haftungsgrundlage vor.
Aufsichtsräte und Vorstände sind weitere Anspruchsgegner , deren Verantwortung wir prüfen.
02.07.2020
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bilanzskandal beim Dax -Konzern Wirecard zieht nach der Muttergesellschaft nun auch fünf Tochterfirmen finanziell in Mitleidenschaft. Wie das Münchner Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, haben diese fünf Gesellschaften nun ebenfalls Insolvenz beantragt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist wie bei der Mutter Wirecard AG der Rechtsanwalt Michael Jaffé.
Alle fünf Töchter sind wie die Wirecard AG im Münchner Vorort Aschheim ansässig, dabei handelt es sich um Firmen, die Dienstleistungen und Software für die Muttergesellschaft anbieten. Dazu zählen etwa die Vertriebs- und Marketinggesellschaft Wirecard Global Sales und die Softwarefirma Wirecard Issuing Technologies
02.07.2020
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bilanzskandal beim Dax -Konzern Wirecard zieht nach der Muttergesellschaft nun auch fünf Tochterfirmen finanziell in Mitleidenschaft. Wie das Münchner Amtsgericht am Donnerstag mitteilte, haben diese fünf Gesellschaften nun ebenfalls Insolvenz beantragt. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist wie bei der Mutter Wirecard AG der Rechtsanwalt Michael Jaffé.
Alle fünf Töchter sind wie die Wirecard AG im Münchner Vorort Aschheim ansässig, dabei handelt es sich um Firmen, die Dienstleistungen und Software für die Muttergesellschaft anbieten. Dazu zählen etwa die Vertriebs- und Marketinggesellschaft Wirecard Global Sales und die Softwarefirma Wirecard Issuing Technologies
29.06.2020
Das Amtsgericht München/Insolvenzgericht hat am 29.06.2020 unter dem Az: 1542 IN 1308/20 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet; zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestimmt.
25.06.2020
Nach den Schocknachrichten der letzten Tage geht ein erneuter Aufschrei durch die Presse – die Muttergesellschaft Wirecard AG stellte heute einen Antrag auf Eröffnung der Insolvenz; ob auch für die Tochtergesellschaften eine Antragstellung nötig und erforderlich wird, wird derzeit nach Unternehmensangaben noch geprüft. Noch nicht betroffen von der Insolvenz ist derzeit die Wirecard Bank AG.
Die Wirecard AG ist ein 1999 gegründetes, börsennotiertes deutsches Zahlungsdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Aschheim bei München. Wirecard bietet als Innovationstreiber für digitale Finanztechnologie Lösungen für den elektronischen Zahlungsverkehr, das Risikomanagement sowie die Herausgabe und Akzeptanz von Kreditkarten an. Einfach gesprochen bedeutet das: wenn ein Kunde mit Kreditkarte zahlt, fließt das Geld von Mastercard, Visa u.a. nicht direkt an den Händler, sondern zuerst an Wirecard, die das Geld dann an den Händler weiterleitet. Wirecard verdient dabei Provisionen dafür, dass sie das Risiko trägt und dafür garantiert, dass die Geldbeträge beim Empfänger ankommen.
Der Aktienkurs des in Deutschland einzigartigen Technologieunternehmens hat sich seit 2005 in der Spitze mehr als verhundertfacht. So betrug der Kurs Anfang 2009 noch einen einstelligen Eurobetrag und stieg im Verlauf auf einen Höchstkurs von knapp 200 €. Wirecard stieg dabei innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts im September 2018 in den deutschen Aktienindex (DAX) auf.
Wirecard begleitet allerdings schon seit Jahren massive Kritik von Seiten des Finanzmarktes. Bereits im Jahr 2008 gab es erste Vorwürfe von Bilanzmanipulation und laute Zweifel an der Seriosität und professionellen Unternehmensstrukturen.
Seit Anfang 2019 wurden neue, massive Vorwürfe erhoben. Hierbei war u.a. von fingierten Umsätzen, überhöhten Kaufpreisen von Gesellschaften zur Bereicherung von Managern, falsch ausgewiesenen Krediten und Kreislaufbuchungen über Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Philippinen und Singapur die Rede.
Bereits im April 2019 hatte die Finanzaufsichtsbehörde BaFin nach heftigen Kursunregelmäßigkeiten der Wirecard erstmalig ein zweimonatiges Verbot von Leerverkäufen aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation verhängt. Eine von Wirecard selbst beauftragte Untersuchung einer in Singapur ansässigen Anwaltskanzlei hat ergeben, dass Mitarbeiter in dem südostasiatischen Inselstaat tatsächlich gegen Bilanzregeln verstoßen haben sollen.
Aufgrund der anhaltenden Kritik gab der Zahlungsdienstleister Wirecard eine weitere unabhängige Untersuchung nebst Erstellung eines Sondergutachtens in Auftrag. Als dieses Sondergutachten Ende April 2020 schließlich veröffentlicht wurde, brach der Aktienkurs der Wirecard um ca. 40 % ein, da im Prüfungsergebnis die in Rede stehenden Vorwürfe nicht vollumfänglich ausgeräumt werden konnten. Insbesondere konnten u.a. Hintergrund und Existenz von asiatischen Treuhandkonten nicht abschließend beurteilt werden.
Der Veröffentlichungstermin für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 musste am 18. Juni 2020 erneut verschoben werden. Wirecard wurde von dem Abschlussprüfer darüber informiert, dass kein Testat erteilt werden könne, da über die Existenz von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise vorlagen. Der Aktienkurs brach in der Folge mehrfach massiv ein. Die Wirecard-Aktie war mit zeitweise 12,99 Euro so billig wie zuletzt vor acht Jahren. In der 25. KW war eine Wirecard- Aktie noch mit über 100 Euro gehandelt worden.
Inzwischen gilt als gesichert, dass sich die bilanzierten Treuhandgelder entgegen der anfänglichen Angaben von Wirecard nicht auf den behaupteten Treuhandkonten auf den Philippinen befinden. Die philippinischen Banken BDO Unibank und Bank of the Philippine Islands haben am 19.06.2020 mitgeteilt, dass Wirecard kein Kunde bei ihnen sei. Am 22.06.2020 teilte Wirecard im Rahmen einer Ad-hoc Mitteilung selbst mit, dass die verschwundenen 1,9 Milliarden Euro mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" nicht existieren.
Wirecard erstatte nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Unbekannt. Das Unternehmen sieht sich als mögliches Opfer eines "gigantischen Betrugs".
Markus Braun, Gründer und von Januar 2002 bis Juni 2020 geschäftsführendes Vorstandsmitglied und technischer Direktor der Wirecard AG trat am 19. Juni 2020 nach eigenen Angaben mit sofortiger Wirkung als CEO von Wirecard zurück.
Jan Marsalek, seit dem Jahr 2010 Vorstandsmitglied der Wirecard AG stand bereits vor einem Jahr unter dem Vorwurf, als zuständiger Manager für die obskuren Drittpartner-Firmen in den Bilanzskandal persönlich involviert zu sein. Am 18.06.2020 hat der Aufsichtsrat der Wirecard AG das Vorstandsmitglied Jan Marsalek mit sofortiger Wirkung widerruflich bis zum 30. Juni 2020 von seiner Tätigkeit als Vorstand der Wirecard AG freigestellt. Mittlerweile wurde Marsalek fristlos gekündigt.
Nach der Ernennung von Dr. James H. Freis, zum Compliance-Vorstand mit dem neu geschaffenen Ressort "Integrity, Legal and Compliance" folgte innerhalb eines Tages, nach dem Rücktritt von Markus Braun, seine Ernennung zum Interims-Vorstandschef.
James Freis wurde bereits im Mai 2020 in den Vorstand der Wirecard berufen worden, um die Vorwürfe schlechter Unternehmensführung und mangelnder Compliance bei der Wirecard auszuräumen. Herr Freis war im Vorfeld u.a. Group Chief Compliance Officer und Gruppen-Geldwäschebeauftragter, Deutsche Börse AG sowie Director (CEO), Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), Finanzministerium der Vereinigten Staaten, Washington, D.C., Vereinigte Staaten
Die Bafin erstattete ihrerseits bereits im Mai 2020 aufgrund des Verdachts der Marktmanipulation Anzeige gegen den Vorstandvorsitzenden Markus Braun und drei weitere Vorstandsmitglieder von Wirecard.
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen u.a. wegen des Verdachtes, Braun, Marsalek und deren bisherige Vorstandskollegen hätten den Börsenkurs des Zahlungsdienstleisters manipuliert. „Wir prüfen alle in Betracht kommenden Straftaten“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Montag, den 22.06.2020 mit.
Gegen Herrn Markus Braun wurde Haftbefehl erlassen. Er hat sich am Abend des 22.06.2020 der Staatsanwaltschaft München I gestellt und wurde festgenommen.
Es wird vor allem aufzuklären sein, ob die Verantwortlichen der Wirecard bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt von den Unregelmäßigkeiten Kenntnis erlangt haben; dafür sprechen interne Unterlagen aus Mai 2018 und auch die Tatsache, dass bereits in 2018 interne Ermittlungen angestellt wurden bzw. ein Gutachten bei einer indischen Kanzlei in Auftrag gegeben wurde.
Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen den Kapitalmarkt informieren, wenn intern bekannte Vorgänge geeignet sind, den Aktienkurs zu beeinflussen. Dies ist vor dem 22.06.2020 möglicherweise nicht ausreichend geschehen; es ist demnach davon auszugehen, dass die Wirecard sich gegenüber Anlegern aus § 97 WPHG (Haftung für unterlassene Kapitalmarktinformation) schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte. Klagen sind bereits vor dem Landgericht München anhängig; auch die Einleitung eines Verfahrens nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz ist beantragt.
Anlegern, Aktionären und Inhabern sonstiger Forderungen wird empfohlen, sich umgehend an die auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Mattil & Kollegen zu wenden.
-----
Wirecard : Musterverfahren gegen Ernst & Young GmbH u. a. und Anklage gegen Markus Braun
-
Wirecard stieg innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts im September 2018 in den DAX auf und erreichte zugleich seinen Höchstkurs von knapp 200 €. Seitdem geht es unter erheblichen Schwankungen abwärts.
Wirecard begleitet allerdings schon seit Jahren massive Kritik von Seiten des Finanzmarktes. Bereits im Jahr 2008 gab es erste Vorwürfe von Bilanzmanipulation und laute Zweifel an der Seriosität und professionellen Unternehmensstrukturen.
Anlegern, Aktionären und Inhabern sonstiger Forderungen wird empfohlen, sich umgehend an die auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Mattil & Kollegen zu wenden.
Das Insolvenzverfahren der Wirecard AG wurde am 25.08. 2020 eröffnet und Frist zur Anmeldung von Forderungen bis 26.10. gesetzt .
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
NEWSTICKER:
UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft