FinVermV

Die neue Pflicht zur Aufzeichnung telefonischer Vermittlungs- und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation gem. § 18 a (1) FINVERMV gilt künftig unabhängig davon, ob es sich um eine Beratung oder Vermittlung handelt und auch unabhängig davon, ob das Telefonat bzw. die elektronische Kommunikation zu einem Vertragsabschluss führt oder nicht.

Gegenüber Privatkunden muss eine Erklärung über die Geeignetheit der im Rahmen der Anlageberatung gegebenen Empfehlung angefertigt und ausgehändigt werden. Diese Pflicht steht neben der Aufzeichnungspflicht. Die Geeignetheitsprüfung besteht schon jetzt im Rahmen der Anlageberatung. Die Geeignetheitserklärung kann nur abgegeben werden, wenn tatsächlich eine Beratung erfolgt, also eine Empfehlung abgegeben wird. Die Geeignetheitserklärung ist nur für die Beratung, nicht für die Vermittlung relevant. Die Aufzeichnungspflicht gilt nicht bei der persönlichen Beratung oder Vermittlung, also in Anwesenheit des Kunden.

  § 18a FinVermV
Aufzeichnungspflicht
§ 18 Abs. 1
FinVermV
Geeignetheitserklärung
Doku über "Erteilung des Auftrags"
mittels dauerhaftem Datenträger
§ 18a Abs. 4 FinVermV 
(entsprechend § 83 Abs. 6 WpHG)
Telefonische oder elektronische Beratung JA Ja, ausnahmsweise Aushändigung nachträglich (18II) Nein, da Aufzeichnung
Telefonische oder elektronische Vermittlung Ja Nein, weil keine  Beratung Nein, da Aufzeichnung
Postalische Beratung (=Fernabsatz ohne telefon. Und elektr. B.) Nein Ja, ggf. Ausnahmsweise Aushändigung nachträglich (18 II) Nein, da nicht persönlich
Postalische Vermittlung (=Fernabsatz ohne telefon. Und elektr. V.) Nein Nein, weil keine Beratung Nein, da nicht persönlich
Persönliche Beratung Nein Ja, Aushändigung 
vor Vertragsabschluss / Zeichnung
Ja, aber keine Protokollpflicht bzgl. vorangegangener Beratung ("Protokolle und Vermerke über Inhalt des persönlichen Gesprächs dürfen angefertigt werden.")
Persönliche Vermittlung Nein Nein, weil keine 
Beratung
Ja, aber damit Protokollpflicht bzgl. Vorangegangener Vermittlung ("Protokolle und Vermerke über Inhalt des persönlichen Gesprächs dürfen angefertigt werden.")
 

 

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung