Änderungen im Wertpapierprospektgesetz
Die Änderungen im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) durch das „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ sind am 15.7.19 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die Änderungen im WpPG treten am 21. Juli gemeinsam mit der Vollgeltung der EU-Prospektverordnung in Kraft.
Die Änderungen am VermAnlG (unter anderem: Zulassung von Genussrechten in der Prospektbefreiung nach § 2a, Anhebung des zulässigen Emissionsvolumens auf EUR 6 Millionen, Anhebung der Einzel-Investitionsschwelle auf bis zu EUR 25.000, zusätzliche Pflichtangaben im VIB) treten bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 16.7. in Kraft.
Anhörung zum Brexit und Pfandbriefen (Bundestag, Finanzen/Ausschuss - 28.03.2019, Stand 30.07.2019
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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