Änderungen im Wertpapierprospektgesetz
Die Änderungen im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) durch das „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ sind am 15.7.19 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Die Änderungen im WpPG treten am 21. Juli gemeinsam mit der Vollgeltung der EU-Prospektverordnung in Kraft.
Die Änderungen am VermAnlG (unter anderem: Zulassung von Genussrechten in der Prospektbefreiung nach § 2a, Anhebung des zulässigen Emissionsvolumens auf EUR 6 Millionen, Anhebung der Einzel-Investitionsschwelle auf bis zu EUR 25.000, zusätzliche Pflichtangaben im VIB) treten bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 16.7. in Kraft.
Anhörung zum Brexit und Pfandbriefen (Bundestag, Finanzen/Ausschuss - 28.03.2019, Stand 30.07.2019

Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
NEWSTICKER:
Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter | Deutsche Lichtmiete stellt Insolvenzantrag - Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen des Verdachts des Betruges - Geschädigte Anleger sollten zur Durchsetzung ihrer Rechte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen! | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden? | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Zweite Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung