Änderungen im Wertpapierprospektgesetz

Die Änderungen im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und  Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) durch das „Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ sind am 15.7.19 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Die Änderungen im WpPG treten am 21. Juli gemeinsam mit der Vollgeltung der EU-Prospektverordnung in Kraft. 

Die Änderungen am VermAnlG (unter anderem: Zulassung von Genussrechten in der Prospektbefreiung nach § 2a, Anhebung des zulässigen Emissionsvolumens auf EUR 6 Millionen, Anhebung der Einzel-Investitionsschwelle auf bis zu EUR 25.000, zusätzliche Pflichtangaben im VIB) treten bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 16.7.  in Kraft.

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