Fonds des navires
Eine Reihe von Insolvenzen erschüttert die Anleger, ua der Beluga Shipping GmbH, die eine Patronatserklärung übernommen hatte. Die Kanzlei vertritt bereits betroffene Anleger.
Beluga Shipping
Beluga Shipping
Eine Reihe von Insolvenzen erschüttert die Anleger, ua der Beluga Shipping GmbH, die eine Patronatserklärung übernommen hatte. Die Kanzlei vertritt bereits betroffene Anleger.
Keine Rückforderung von Ausschüttungen bei Schiffsfonds (BGH-Grundsatzentscheidung vom 12.3.2013)
Dr. Peters Schiffsfonds
Dr. Peters Schiffsfonds
Keine Rückforderung von Ausschüttungen bei Schiffsfonds (BGH-Grundsatzentscheidung vom 12.3.2013)
Den Garant-Anlegern wurde in dem Prospekt im Falle eines Verkaufs der Schiffe die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals versprochen. Aus dem Geschäftsbericht und dem Protokoll der Versammlung vom April 2010 ergibt sich jedoch, dass dies offensichtlich nicht mehr gelten soll. Anleger haben die Kanzlei daher mit entsprechenden Klagen beauftragt. Diese sollen erreichen, dass die Garant-Anleger im Falle eines Verkaufs, wie versprochen, eine vorrangige Auszahlung in Höhe ihres Beteiligungskapitals erhalten. Die Garant-Anleger wurden mit diesem Zahlungsversprechen ("Anlegersicherheit") zu der Fondsgesellschaft geworben und fühlen sich nun hintergangen.
Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 126 KG
Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 126 KG
Den Garant-Anlegern wurde in dem Prospekt im Falle eines Verkaufs der Schiffe die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals versprochen. Aus dem Geschäftsbericht und dem Protokoll der Versammlung vom April 2010 ergibt sich jedoch, dass dies offensichtlich nicht mehr gelten soll. Anleger haben die Kanzlei daher mit entsprechenden Klagen beauftragt. Diese sollen erreichen, dass die Garant-Anleger im Falle eines Verkaufs, wie versprochen, eine vorrangige Auszahlung in Höhe ihres Beteiligungskapitals erhalten. Die Garant-Anleger wurden mit diesem Zahlungsversprechen ("Anlegersicherheit") zu der Fondsgesellschaft geworben und fühlen sich nun hintergangen.
Die Fondsgesellschaft schreibt die Anleger an und „kündigt die als Darlehen zu behandelnden gewinnunabhängigen Ausschüttungen“. In Wahrheit handelte es sich aber nicht um Darlehen, sondern um vorbehaltlose Ausschüttungen, zu deren Rückzahlung die Anleger nicht verpflichtet sind. Die Behauptung einer Darlehensgewährung und die ausgesprochene Kündigung stellen unserer Ansicht nach eine Einschüchterung und auch Täuschung der Anleger dar.
DS-Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
DS-Rendite-Fonds Nr. 36 MS Cape Byron GmbH & Co. Containerschiff KG
Die Fondsgesellschaft schreibt die Anleger an und „kündigt die als Darlehen zu behandelnden gewinnunabhängigen Ausschüttungen“. In Wahrheit handelte es sich aber nicht um Darlehen, sondern um vorbehaltlose Ausschüttungen, zu deren Rückzahlung die Anleger nicht verpflichtet sind. Die Behauptung einer Darlehensgewährung und die ausgesprochene Kündigung stellen unserer Ansicht nach eine Einschüchterung und auch Täuschung der Anleger dar.
Die Pleitewelle deutscher Schifffondsbeteiligungen zieht immer größere Kreise. Nach mehreren Presseberichten benötigt das Fondshaus Hamburg voraussichtlich für acht seiner Schiffsfonds zusätzliches Geld der Anleger und das, obwohl die Anleger teilweise noch keine Ausschüttungen erhalten haben.
Bevor Anleger einen möglichen Nachschuss leisten, raten wir dringend dazu, die Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlusts vorgestellt wurde, steht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Wegen drohender Verjährung raten wir zu einer Prüfung noch im laufenden Jahr.
Fondshaus Hamburg (FHH)
Fondshaus Hamburg (FHH)
Die Pleitewelle deutscher Schifffondsbeteiligungen zieht immer größere Kreise. Nach mehreren Presseberichten benötigt das Fondshaus Hamburg voraussichtlich für acht seiner Schiffsfonds zusätzliches Geld der Anleger und das, obwohl die Anleger teilweise noch keine Ausschüttungen erhalten haben.
Bevor Anleger einen möglichen Nachschuss leisten, raten wir dringend dazu, die Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlusts vorgestellt wurde, steht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Wegen drohender Verjährung raten wir zu einer Prüfung noch im laufenden Jahr.
Am 09.08.2012 musste der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT „Oceania“ GmbH & Co. Tankschiff KG Insolvenzantrag stellen. Die finanzierende Bank, die HSH Nordbank AG, war nicht bereit, weitere Tilgungsstundungen zu gewähren. Auch bei dem FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG droht die Insolvenz.
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Fondshaus Hamburg FHH Fonds Nr. 15, 17, 27 u.a.
Fondshaus Hamburg FHH Fonds Nr. 15, 17, 27 u.a.
Am 09.08.2012 musste der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 15 MT „Oceania“ GmbH & Co. Tankschiff KG Insolvenzantrag stellen. Die finanzierende Bank, die HSH Nordbank AG, war nicht bereit, weitere Tilgungsstundungen zu gewähren. Auch bei dem FHH Fonds Nr. 17 MS „Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG droht die Insolvenz.
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Das Containerschiff Mar Catania des Dachfonds HCI Shipping Select XV hat Insolvenz angemeldet. Eine Sanierung hätte Nachschusszahlungen durch die Anleger bedurft, die diese jedoch abgelehnt haben. Die wirtschaftlichen Folgen der Insolvenz sind noch nicht abzusehen.
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HCI Shipping Select XV
HCI Shipping Select XV
Das Containerschiff Mar Catania des Dachfonds HCI Shipping Select XV hat Insolvenz angemeldet. Eine Sanierung hätte Nachschusszahlungen durch die Anleger bedurft, die diese jedoch abgelehnt haben. Die wirtschaftlichen Folgen der Insolvenz sind noch nicht abzusehen.
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Der Prospekt ist nach Ansicht von Rechtsanwältin Katja Fohrer in zahlreichen Punkten fehlerhaft. Diese Prospektfehler hätte die Bank gegenüber ihren Kunden richtig stellen müssen. Zudem hätte die Bank den Anleger über die Höhe der von ihr vereinnahmten Vertriebsprovisionen informieren müssen. Geschädigte Anleger sollten umgehend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, um keine Verjährungsfristen zu versäumen (Stand:12.10.2012, RA'in Fohrer).
HCI/MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG
HCI/MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG
Der Prospekt ist nach Ansicht von Rechtsanwältin Katja Fohrer in zahlreichen Punkten fehlerhaft. Diese Prospektfehler hätte die Bank gegenüber ihren Kunden richtig stellen müssen. Zudem hätte die Bank den Anleger über die Höhe der von ihr vereinnahmten Vertriebsprovisionen informieren müssen. Geschädigte Anleger sollten umgehend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, um keine Verjährungsfristen zu versäumen (Stand:12.10.2012, RA'in Fohrer).
Näheres hierzu folgt in Kürze.
MS Charline (Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG)
MS Charline (Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG)
Näheres hierzu folgt in Kürze.
Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 müssen um ihr Geld bangen: aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Charterers Korea Line Corporation haben sich erhebliche Engpässe bei den einzelnen Schiffsgesellschaften ergeben. Anleger sollen daher auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über ein Liquiditätssicherungskonzept abstimmen und neues Kapital einzahlen.
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Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG
Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG
Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Bulkerflotte 1 müssen um ihr Geld bangen: aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Charterers Korea Line Corporation haben sich erhebliche Engpässe bei den einzelnen Schiffsgesellschaften ergeben. Anleger sollen daher auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über ein Liquiditätssicherungskonzept abstimmen und neues Kapital einzahlen.
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Im Dachschiffsfonds OwnerShip V GmbH & Co. KG befinden sich zwei der drei Schiffsfondsgesellschaften in starken wirtschaftlichen Schwierigkeiten. In einer kurzfristig einberufenen Gesellschafterversammlung stimmten über 70 % der Gesellschafter einem Maßnahmepaket zu, nach welchem bis zu 5 Mio. € nachzuschießen seien.
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OwnerShip V GmbH & Co. KG
OwnerShip V GmbH & Co. KG
Im Dachschiffsfonds OwnerShip V GmbH & Co. KG befinden sich zwei der drei Schiffsfondsgesellschaften in starken wirtschaftlichen Schwierigkeiten. In einer kurzfristig einberufenen Gesellschafterversammlung stimmten über 70 % der Gesellschafter einem Maßnahmepaket zu, nach welchem bis zu 5 Mio. € nachzuschießen seien.
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Auch die Zeichner von Schiffsfonds müssen nun um ihr Geld bangen: Bereits einige Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden, da die Fracht- und Charterraten erheblich gesunken sind. Weitere Insolvenzen drohen. Die Anleger haben daher mit einem Totalverlust zu rechnen.
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Schiffsfonds
Schiffsfonds
Auch die Zeichner von Schiffsfonds müssen nun um ihr Geld bangen: Bereits einige Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden, da die Fracht- und Charterraten erheblich gesunken sind. Weitere Insolvenzen drohen. Die Anleger haben daher mit einem Totalverlust zu rechnen.
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MATTIL Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl geschädigter Anleger der MCE Schiffsportfoliofonds. Die MCE-Gruppe hat mit den MCE-Fonds 01 bis 10 in den Jahren 2008 bis 2013 ca. 200 Millionen € von etwa 6.000 Anlegern eingeworben, die sich zum Teil mehrfach beteiligt haben. Es handelte sich um Dachfonds, die auf dem Zweitmarkt günstige Schiffsbeteiligungen anderer Emissionshäuser erwerben sollten. Es wurde u.a. mit der besonderen Expertise der Fondsinitiatoren, geworben. Ab dem Jahr 2013 gerieten die Fonds in die Krise. Auf Empfehlung der Geschäftsführung zeichneten einige Anleger noch eine Kapitalerhöhung. Ab dem Jahr 2017 forderte die Fondsgeschäftsführung die Anleger auf, Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Treuhänderin hatte den Anlegern dabei versprochen, dass die Mittel nur freigegeben würden, wenn die insolvenzfreie Liquidation sichergestellt sei. Die Mittel wurden freigegeben, obwohl die Abwendung der Insolvenz nicht sichergestellt war. Die einzelnen Gesellschaften der MCE-Gruppe firmierten in Alphabet Kapital AG, Alphabet Treuhand GmbH und Alphabet Konzept GmbH um, bevor sie ab Dezember 2018 Insolvenz anmelden mussten. Sämtliche Gesellschaften der MCE-Gruppe sowie alle MCE-Fonds sind insolvent. Die Insolvenzverfahren sind eröffnet.
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MCE Schiffsportfoliofonds 01 bis 10, MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG
MCE Schiffsportfoliofonds 01 bis 10, MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG
MATTIL Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl geschädigter Anleger der MCE Schiffsportfoliofonds. Die MCE-Gruppe hat mit den MCE-Fonds 01 bis 10 in den Jahren 2008 bis 2013 ca. 200 Millionen € von etwa 6.000 Anlegern eingeworben, die sich zum Teil mehrfach beteiligt haben. Es handelte sich um Dachfonds, die auf dem Zweitmarkt günstige Schiffsbeteiligungen anderer Emissionshäuser erwerben sollten. Es wurde u.a. mit der besonderen Expertise der Fondsinitiatoren, geworben. Ab dem Jahr 2013 gerieten die Fonds in die Krise. Auf Empfehlung der Geschäftsführung zeichneten einige Anleger noch eine Kapitalerhöhung. Ab dem Jahr 2017 forderte die Fondsgeschäftsführung die Anleger auf, Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Treuhänderin hatte den Anlegern dabei versprochen, dass die Mittel nur freigegeben würden, wenn die insolvenzfreie Liquidation sichergestellt sei. Die Mittel wurden freigegeben, obwohl die Abwendung der Insolvenz nicht sichergestellt war. Die einzelnen Gesellschaften der MCE-Gruppe firmierten in Alphabet Kapital AG, Alphabet Treuhand GmbH und Alphabet Konzept GmbH um, bevor sie ab Dezember 2018 Insolvenz anmelden mussten. Sämtliche Gesellschaften der MCE-Gruppe sowie alle MCE-Fonds sind insolvent. Die Insolvenzverfahren sind eröffnet.
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Im Jahr 2014 wurde über die MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG erneut Geld von den Anlegern über ein sogenanntes Nachrangdarlehen eingesammelt. Mit diesem Darlehen sollten laut Prospekt Schiffsgesellschaften, die anderweitig keine Kredite erhalten konnten, am Leben erhalten werden. Den Anlegern wurde dabei aber verschwiegen, dass sich die zuvor aufgelegten MCE-Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits in einer existenziellen Krise befanden und das eingesammelte Geld in Wahrheit dazu dienen sollte, die MCE-Gruppe vor der Insolvenz zu bewahren. Auch die MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG ist mittlerweile insolvent.
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MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG
MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG
Im Jahr 2014 wurde über die MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG erneut Geld von den Anlegern über ein sogenanntes Nachrangdarlehen eingesammelt. Mit diesem Darlehen sollten laut Prospekt Schiffsgesellschaften, die anderweitig keine Kredite erhalten konnten, am Leben erhalten werden. Den Anlegern wurde dabei aber verschwiegen, dass sich die zuvor aufgelegten MCE-Fonds zu diesem Zeitpunkt bereits in einer existenziellen Krise befanden und das eingesammelte Geld in Wahrheit dazu dienen sollte, die MCE-Gruppe vor der Insolvenz zu bewahren. Auch die MCE Reederzins 1 GmbH & Co. KG ist mittlerweile insolvent.
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