VW Musterverfahren für Aktionäre der Volkswagen AG und Porsche AG

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einen Musterklärer bestimmt. Aktionäre der Volkswagen AG sowie der Porsche AG  können Ihre Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Ad-hoc Mitteilung durch einen Anwalt anmelden lassen. Eine selbständige Anmeldung durch Anleger ist nicht möglich. Die Kanzlei Mattil verfügt über jahrelange Erfahrung in diversen KapMuG- Verfahren und vertritt auch in diesem KapMuG- Verfahren zahlreiche Anleger.

MagdalenaNicola

Ansprechpartner

Magdalena Nicola
Fachanwältin für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: nicola@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

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