VW Musterverfahren für Aktionäre der Volkswagen AG und Porsche AG

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einen Musterklärer bestimmt. Aktionäre der Volkswagen AG sowie der Porsche AG  können Ihre Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Ad-hoc Mitteilung durch einen Anwalt anmelden lassen. Eine selbständige Anmeldung durch Anleger ist nicht möglich. Die Kanzlei Mattil verfügt über jahrelange Erfahrung in diversen KapMuG- Verfahren und vertritt auch in diesem KapMuG- Verfahren zahlreiche Anleger.

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