VW Musterverfahren für Aktionäre der Volkswagen AG und Porsche AG
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einen Musterklärer bestimmt. Aktionäre der Volkswagen AG sowie der Porsche AG können Ihre Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Ad-hoc Mitteilung durch einen Anwalt anmelden lassen. Eine selbständige Anmeldung durch Anleger ist nicht möglich. Die Kanzlei Mattil verfügt über jahrelange Erfahrung in diversen KapMuG- Verfahren und vertritt auch in diesem KapMuG- Verfahren zahlreiche Anleger.

NEWSTICKER:
Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft