UDI

Zudem in diesem Artikel aufgeführten Informationen finden Sie weitere auf https://www.udi-probleme.de/ und https://www.udi-insolvenz.de/.

Aktuelles zu UDI

In einem von der Kanzlei Mattil & Kollegen geführten Berufungsverfahren hat das OLG Dresden mit aktuellem Urteil vom 28.03.2024 (Az.: 8 U 1870/23) den früheren Geschäftsführer der UDI-Gesellschaften zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Der Beklagte haftet wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung. Als Geschäftsführer der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG hat er die zahlreichen Fehler im Anlageprospekt zu verantworten.

Der Prospekt war nicht geeignet, die Anleger über die Risiken der Kapitalanlage aufzuklären. Insbesondere wurden im Prospekt nicht die mit einem Nachrangdarlehen verbundenen gesteigerten Risiken dargestellt, wie etwa, dass der der Darlehensgeber keinen unbedingten Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta hat und er in der Insolvenz hinter alle nicht nachrangigen Gläubiger zurücktritt. Der qualifizierte Rangrücktritt des Darlehensgebers bewirke demnach auch eine Wesensänderung der Geldhingabe vom typischen Darlehen hin zu einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion, ohne dass dem Darlehensgeber jedoch Kontroll- oder Mitwirkungsrechte an den Geschäften eingeräumt würden. Die BaFin habe bereits 2009 die besondere Gefährlichkeit des spezifischen Nachrangdarlehens zum Ausdruck gebracht. Insgesamt bestehe eine gesteigerte Gefahr für einen Totalverlust des eingesetzten Geldes, was dem Anleger aber durch die Lektüre des Prospekts nicht bewusst werde.

Dem Beklagten gelang es nicht die Kausalitätsvermutung zwischen Aufklärungsmängeln und Anlageentscheidung durch richterliche Befragung des Anlegers zu widerlegen. Er muss dem Anleger das eingesetzte Kapital abzüglich der geleisteten Zinszahlungen erstatten. Auch die außergerichtlichen Kosten sind dem Anleger zu ersetzen.

Presse

Kapital-Markt Intern ->

Wichtige Eilmeldungen

Mit Datum vom 26.04.2022 und 02.05.2022 hat das Amtsgericht Leipzig (Az.: 401 IN 2361/21 und Az.: 401 IN 2365/21) über das Vermögen folgender Gesellschaften aus der „UDI-Gruppe“ das Insolvenzverfahren eröffnet:

  • te Solar Sprint II GmbH & Co KG
  • te Solar Sprint III GmbH & Co. KG

Zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde erneut Dr. Wallner; Anleger können Ihre Insolvenzforderung bis zum 14.06.2022 anmelden.

Die Kanzlei Mattil unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.

Schließlich wurde mit Datum vom 18.05.2022 beim Amtsgericht Leipzig ( Az.: 401 IN 800/22) über das Vermögen der te Solar Sprint IV GmbH & Co KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet – es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch für die te Solar Sprint IV GmbH & Co KG das Verfahren endgültig eröffnet wird und Forderungen anzumelden sind.

Herr Rechtsanwalt Peter Mattil wurde wie zu vor schon bei einigen der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen; der Gläubigerausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan. 

Das Amtsgericht Leipzig hatte (endgültige) Insolvenzverfahren bereits über das Vermögen folgender nachstehender UDI-Gesellschaften eröffnet

  • UDI Energie Festzins III UG & Co.KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co.KG

Insolvenzverwalter dieser Verfahren ist ebenfalls Dr. Wallner; Anleger konnten dort Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden.

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Mit Datum vom 26.04.2022 hat das Amtsgericht Leipzig (Az.: 401 IN 2361/21) über eine weitere Gesellschaft aus der „UDI-Gruppe“ das Insolvenzverfahren eröffnet:

te Solar Sprint II GmbH & Co KG

Zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde erneut Dr. Wallner; Anleger können Ihre Insolvenzforderung bis zum 14.06.2022 anmelden; die Kanzlei Mattil unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.

Rechtsanwalt Mattil wurde wie zu vor schon bei einigen der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen; der Gläubigerausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan.

Das Amtsgericht Leipzig hatte (endgültige) Insolvenzverfahren bereits über das Vermögen folgender nachstehender UDI-Gesellschaften eröffnet

  • UDI Energie Festzins III UG & Co.KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co.KG

Insolvenzverwalter dieser Verfahren ist ebenfalls Dr. Wallner; Anleger konnten dort Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden; die Kanzlei Mattil unterstützt Sie gerne bei der Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren.


Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen nachstehender UDI-Gesellschaften eröffnet:

06.09.2021

  • UDI Energie Festzins III UG & Co.KG
  • UDI Energie Festzins IV GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins V GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VI GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Festzins IX GmbH & Co.KG
  • UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co.KG

 

Zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde Dr. Wallner; Anleger können Ihre Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden; Anleger konnten dort Insolvenzforderung bis zum 05.10.2021 bzw. 12.10.2021 anmelden und wurden auch hierbei sowie bei der Vertretung im Insolvenzverfahren durch die Kanzlei Mattil unterstützt.

Rechtsanwalt Mattil wurde vom Insolvenzgericht bereits bei einigen Gesellschaften in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen; der Gläubigerausschuss ist ein wichtiges Kontrollorgan.

 


Die BAFin hat der UDI Festzins VI, III und VII die Einstellung und Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben

12.05.2021

Das heißt , dass die UDI Gesellschaften den Anlegern die geleisteten Darlehen zurückzahlen müssen.  Die Geschäftsführung hat die Anleger aller UDI Festzins inzwischen angeschrieben und einen Vorschlag unterbreitet. Bitte schauen Sie für weitere Informationen auf www.udi-probleme.de


 

Die UDI Festzins VI hat die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt

30.04.2021

Die Eigenverwaltung wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 29.4.2021 angeordnet. RA MATTIL wurde in den Gläubigerausschuss berufen. Der Gläubigerausschuss wird von dem Insolvenzgericht berufen und hat die Aufgabe, den Insolvenzverwalter zu kontrollieren und zu beraten, § 69 InsO. Die Anleger der UDI Festzins Gesellschaften werden ein Schreiben mit weiteren Informationen und Vorschlägen erhalten. Wenden Sie sich an die Kanzlei MATTIL, die bereits UDI Anleger vertritt und Sie zu dem weiteren Vorgehen berät.


 

Schlechte Nachrichten für Anleger der te Solar Sprint II, III, IV / ein Insolvenzantrag erschüttert die MEP-Gruppe um Konstantin Strasser

12.02.2020

Am 4. Februar 2020 eröffnete das Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH (Aktenzeichen 1542 IN 70/20); bis vor einigen Wochen firmierte die Gesellschaft unter dem –wohl bekannteren- Namen `MEP Solar Miet & Service III GmbH´; sie gehörte vor kurzem noch zur MEP-Gruppe von Konstantin Strasser. Insbesondere Anleger der UDI-Produkte te solar Sprint II, III und IV sind betroffen und müssen um ihr eingesetztes Geld bangen; das Geld der Festzins-Anleger ist bei der insolventen Projektgesellschaft zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen verwendet worden; noch in den Produktunterlagen wurde mit dem angeblich erfolgreichen und langjährig erfahrenen Partner „MEP“ geworben. Rund 8.500 Privathaushalte haben ein Mietmodell als „Rundum-Sorglos-Paket“ unterzeichnet. Auch sie dürften spätestens mit der Insolvenz von einem der MEP-Unternehmen nicht mehr sorglos sein. Inwieweit weitere UDI-Gesellschaften und Anlagen in Mitleidenschaft gezogen werden und ob diese Insolvenz den Anfang einer „Welle“ darstellt, ist derzeit noch nicht abzusehen.


 

Übernahme durch die te management Gruppe

17.01.2019

Die te management Gruppe aus München hat große Teile der UDI-Gruppe übernommen und plant durch Investitionen in die Unternehmensgruppe, das Angebot an Investitionsmöglichkeiten auszubauen. Neben den bereits von UDI vertriebenen Vermögensanlagen sollen dann auch Wertpapiere wie Anleihen angeboten werden. Schon im Frühjahr sollen die Änderungen unter einer neuen Marke sichtbar werden. Nicht vom Kaufübergang umfasst ist die UDI Bioenergie GmbH, ein Projektentwickler und Betreiber von Bioenergieanlagen mit einem Portfolio von 18 Bioenergieanlagen in Deutschland und Italien.


Probleme bei Projektgesellschaften

17.01.2019

Bei insgesamt 14 Projektgesellschaften (neben der bereits insolventen UDI Biogas Otzber-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG), in die verschiedene UDI-Emittentengesellschaften (insbesondere durch die Vergabe von Nachrangdarlehen) investiert haben, mussten im Jahr 2017 in großem Umfang Abschreibungen vorgenommen werden, d.h. die Nachrangdarlehen haben im Schnitt rund 50 % an Wert verloren. Davon betroffen sind u.a. Anleger, die investiert haben in Nachrangdarlehen der Emittentengesellschaften

  • Projekt Finanz GmbH
  • Projekt Finanz II GmbH
  • UDI Energie Festzins II
  • UDI Energie Festzins III
  • UDI Energie Festzins IV
  • UDI Energie Festzins V
  • UDI Energie Festzins VI
  • UDI Energie Festzins VII
  • UDI Energie Festzins VIII
  • UDI Energie Festzins IX
  • UDI Energie Festzins 10
  • UDI Energie Festzins 11
  • UDI Energie Festzins 12
  • UDI Sprint Festzins IV

te Solar Sprint, te Solar Sprint II GmbH & Co.KG, te Solar Sprint III GmbH & Co.KG

17.01.2019

Die Vermögensanlage te Solar Sprint wurde mit einer Verzögerung von 3 Monaten ausgezahlt, bei dem nicht termingerecht zurückbezahlten Nachrangdarlehen bei der te Solar Sprint II GmbH & Co.KG wurde zunächst eine (verspätete) Rückzahlung im Herbst 2018 in Aussicht gestellt, nunmehr ist UDI auch hier „zurückgerudert“ und es bleibt unsicher, ob und falls ja, wann mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.. Für die Investition wurde in die MEP-Gruppe investiert, deren Geschäftsmodell allerdings nicht funktionierte. Auch diese Organisationsdefizite hätten UDI bekannt sein müssen und werfen Fragen auf. Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG ist die nächste Gesellschaft in dieser Liste. Auch hier ist das Ende 2018 fällige Anlegerkapital nicht zurückbezahlt worden.


Mitteilung gemäß § 11a Abs 1 des Vermögensanlagengesetzes

17.01.2019

Am 17.01.2019 hat die te Solar Sprint IV GmbH & Co.KG eine Mitteilung nach § 11a Abs 1 Vermögensanlagengesetz veröffentlicht. Die Abgabe einer solchen Mitteilung ist verpflichtend für einen Emittenten von Vermögensanlagen, wenn ein nicht öffentlichter Umstand passiert, der geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. So liegt der Fall bei der te Solar Sprint IV GmbH & Co.KG; Anleger müssen hier mit Zahlungsausfällen bis hin zum Totalverlust ihres Investments rechnen.


UDI Energie Festzins II, III, IV, V, VI, VII sowie UDI Genussrecht Nr. 1 und Nr. 2.

17.01.2019

Gleichzeitig sinken bei noch laufenden Anlagen die tatsächlich ausgeschütteten Zinsen deutlich unter ihren versprochenen Wert. Gleich bei 8 verschiedenen Zinspapieren wurden die versprochenen Zinsen zwar in den ersten Jahren vollständig ausgezahlt, jedoch sanken die ausgezahlten Zinsen seit 2016 schlagartig von versprochenen 5,25%-6,5% je nach Papier auf teilweise nur noch 1,06%. Betroffen sind die Papiere UDI Energie Festzins II, III, IV, V, VI, VII sowie UDI Genussrecht Nr. 1 und Nr. 2.


TOP 3 Biogas GmbH & Co. KG sowie UDI Biogas Schloss Wendlinghausen GmbH & Co KG

17.01.2019

Die in 2008 bzw. 2009 von UDI emittierten Fonds TOP 3 Biogas GmbH & Co. KG sowie UDI Biogas Schloss Wendlinghausen GmbH & Co KG stecken ebenfalls in Schwierigkeiten. Die laufenden Kosten werden seit Jahren nur noch durch Kapital aus anderen UDI-Produkten gedeckt. Dies meist durch die Ausreichung von Nachrangdarlehen, die inzwischen jedoch bei unter 10 % ihres Wertes liegen. Die Anteile der Kommanditisten sind ebenfalls -per Ende 2017 und unter Zugrundelegung der NAV Betrachtung- wertlos. Es besteht die Gefahr einer massiven Überschuldung, die sich indirekt auch negativ auf andere UDI-Produkte auswirken könnte.


Insolvenz der UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co.KG

17.01.2019

Die Projektgesellschaft UDI Biogas Otzberg-Nieder-Klingen GmbH & Co.KG hat am 15. Juni 2018 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Nürnberg gestellt. Einige Tage danach veröffentlichte UDI zwei Mitteilungen gemäß § 11a Abs 1 des Vermögensanlagengesetzes. Diese sind verpflichtend für einen Emittenten von Vermögensanlagen, wenn ein nicht öffentlicher Umstand passiert, der geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen. Ob UDI diese Umstände wie vom Gesetz gefordert „unverzüglich“ veröffentlicht hat oder mit schuldhaftem Verzögern, um die Probleme vor den Anlegern zu verbergen, ist fraglich. Denn schon seit Jahren kämpfte UDI mit massiven Problemen bei der insolventen Projektgesellschaft.


te Solar Sprint, te Solar Sprint II GmbH & Co.KG, te Solar Sprint III GmbH & Co.KG

17.01.2019

Die Vermögensanlage te Solar Sprint wurde mit einer Verzögerung von 3 Monaten ausgezahlt, bei dem nicht termingerecht zurückbezahlten Nachrangdarlehen bei der te Solar Sprint II GmbH & Co.KG wurde zunächst eine (verspätete) Rückzahlung im Herbst 2018 in Aussicht gestellt, nunmehr ist UDI auch hier „zurückgerudert“ und es bleibt unsicher, ob und falls ja, wann mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.. Für die Investition wurde in die MEP-Gruppe investiert, deren Geschäftsmodell allerdings nicht funktionierte. Auch diese Organisationsdefizite hätten UDI bekannt sein müssen und werfen Fragen auf. Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG ist die nächste Gesellschaft in dieser Liste. Auch hier ist das Ende 2018 fällige Anlegerkapital nicht zurückbezahlt worden.

Laut den 11a-Mitteilungen sind von der Insolvenz sind Anleger der Kapitalanlagen UDI Biogas 2011 und UDI Sprint Festzins IV betroffen und der Totalverlust ihrer Investition ist nicht ausgeschlossen. Aber auch noch weitere andere UDI-Produkte haben Geld in die insolvente Projektgesellschaft gesteckt. Dazu zählen UDI Energie Festzins VII, UDI Energie Festzins VIII und UDI Energie Festzins IX. Hier hat UDI keine öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 11a Vermögensanlagengesetz vorgenommen.


UDI - UmweltDirektInvest.

Gegründet 1998 von Georg Hetz in Nürnberg, bietet die UDI-Gruppe ökologische Geldanlagen verschiedenster Art an. Vertrieben wird Eigenkapital in Form von geschlossenen Fonds und Zinspapieren vermittelt. Damit wird der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Solarprojekten und Green Buildings finanziert.

Seit 2004 plant und realisiert UDI auch eigene Projekte, vor allem im Bereich Biogas. Zusätzlich werden Genussrechte und Festzins-Anlagen angeboten.

Bis heute hat UDI nach eigenen Angaben bei rund 17.500 Kunden insgesamt rund 550 Millionen Euro „eingesammelt“.

Die Vielzahl der angebotenen Anlagen und Projekte überrascht, insbesondere da die UDI Beratungs-GmbH (Stand 30.09.18) lediglich 68 Mitarbeiter beschäftigt.

Nachhaltig und ökologisch sinnvoll, bei gleichzeitig soliden Zinsen - niedrige Mindestbeteiligungssummen von regelmäßig Euro 3.000 sowie derzeitige Zinsen ab 4-6,5 % - zudem die Werbung mit dem - so UDI - fundierten Experten-Wissen und langjähriger Erfahrung - da kann ein Anleger bei den derzeit üblichen Anlagezinsen schon schwach werden…

Und tatsächlich funktionierte das Geschäftsmodell nach außen hin lange gut. Nach eigenen Angaben von UDI flossen bereits über 25 Millionen Euro an Zinsen und Ausschüttungen aus allen Anlageprodukten der UDI-Gruppe an die Anleger. 10 Festzinsanlagen wurden inklusive der versprochenen Zinsen vollständig zurückgezahlt - insgesamt fast 80 Millionen Euro.

Laut den 11a-Mitteilungen sind von der Insolvenz sind Anleger der Kapitalanlagen UDI Biogas 2011 und UDI Sprint Festzins IV betroffen und der Totalverlust ihrer Investition ist nicht ausgeschlossen. Aber auch noch weitere andere UDI-Produkte haben Geld in die insolvente Projektgesellschaft gesteckt. Dazu zählen UDI Energie Festzins VII, UDI Energie Festzins VIII und UDI Energie Festzins IX. Hier hat UDI keine öffentlichen Bekanntmachungen gemäß § 11a Vermögensanlagengesetz vorgenommen.

Die Vermögensanlage te Solar Sprint wurde mit einer Verzögerung von 3 Monaten ausgezahlt, bei dem nicht termingerecht zurückbezahlten Nachrangdarlehen bei der te Solar Sprint II GmbH & Co.KG wurde zunächst eine (verspätete) Rückzahlung im Herbst 2018 in Aussicht gestellt, nunmehr ist UDI auch hier „zurückgerudert“ und es bleibt unsicher, ob und falls ja, wann mit einer Rückzahlung zu rechnen ist.. Für die Investition wurde in die MEP-Gruppe investiert, deren Geschäftsmodell allerdings nicht funktionierte. Auch diese Organisationsdefizite hätten UDI bekannt sein müssen und werfen Fragen auf. Die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG ist die nächste Gesellschaft in dieser Liste. Auch hier ist das Ende 2018 fällige Anlegerkapital nicht zurückbezahlt worden. Und für die te Solar Sprint IV GmbH & Co.KG wurde am 17.01.2019 eine weitere Mitteilung nach § 11a Abs 1 VermAnlG veröffentlicht und damit auch hier ein möglicher Forderungsausfall publiziert.

Gleichzeitig sinken bei noch laufenden Anlagen die tatsächlich ausgeschütteten Zinsen deutlich unter ihren versprochenen Wert. Gleich bei 8 verschiedenen Zinspapieren wurden die versprochenen Zinsen zwar in den ersten Jahren vollständig ausgezahlt, jedoch sanken die ausgezahlten Zinsen seit 2016 schlagartig von versprochenen 5,25%-6,5% je nach Papier auf teilweise nur noch 1,06%. Betroffen sind die Papiere UDI Energie Festzins II, III, IV, V, VI, VII sowie UDI Genussrecht Nr. 1 und Nr. 2.

Bei insgesamt 14 Projektgesellschaften (neben der bereits insolventen UDI Biogas Otzber-Nieder-Klingen GmbH & Co. KG), in die verschiedene UDI-Emittentengesellschaften (insbesondere durch die Vergabe von Nachrangdarlehen) investiert haben, mussten im Jahr 2017 in großem Umfang Abschreibungen vorgenommen werden, d.h. die Nachrangdarlehen haben im Schnitt um 50 % an Wert verloren.

Davon betroffen sind u.a. Anleger, die investiert haben in Nachrangdarlehen der Emittentengesellschaften.

  • Projekt Finanz GmbH
  • Projekt Finanz II GmbH
  • UDI Energie Festzins II
  • UDI Energie Festzins III
  • UDI Energie Festzins IV
  • UDI Energie Festzins V
  • UDI Energie Festzins VI
  • UDI Energie Festzins VII
  • UDI Energie Festzins VIII
  • UDI Energie Festzins IX
  • UDI Energie Festzins 10
  • UDI Energie Festzins 11
  • UDI Energie Festzins 12
  • UDI Sprint Festzins IV

Die in 2008 bzw. 2009 von UDI emittierten Fonds TOP 3 Biogas GmbH & Co. KG sowie UDI Biogas Schloss Wendlinghausen GmbH & Co KG stecken ebenfalls in Schwierigkeiten. Die laufenden Kosten werden seit Jahren nur noch durch Kapital aus anderen UDI-Produkten gedeckt. Dies meist durch die Ausreichung von Nachrangdarlehen, die inzwischen jedoch gut 90 % bzw. rund 70 % ihres Wertes einbüßten.bei unter 10 % ihres Wertes liegen. Die Anteile der Kommanditisten sind ebenfalls -per Ende 2017 und unter Zugrundelegung der NAV Betrachtung- wertlos. Es besteht die Gefahr einer massiven Überschuldung, die sich indirekt auch negativ auf andere UDI-Produkte auswirken könnte.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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