ThomasLloyd-Gruppe
Die ThomasLloyd-Gruppe ist ein 2003 gegründetes Investment- und Beratungsunternehmen. Spezialisiert auf Infrastrukturprojekte in Asien wirbt das Unternehmen mit auf Expertenwissen basierenden Investmentlösungen, die durch hohe, risikoadjustierte Wirtschaftlichkeit überzeugen sollen.
Für Anleger, die als stille Gesellschafter an der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH beteiligt waren oder Genussrechte an der ThomasLloyd Investments GmbH erworben hatten, gab es hingegen im Februar 2019 überraschende und wirtschaftlich wenig erfreuliche Nachrichten. Die Gesellschaften wurden Ende des Jahres 2018 auf das britische Unternehmen CT Infrastructure Holding Ltd. verschmolzen. Gleichzeitig wurden die Anleger über eine mögliche (oder bereits tatsächliche) Aktionärsstellung an der CT Infrastructure Holding Ltd. in Kenntnis gesetzt. Über diese Umwandlung oder daraus entstehende Risiken wurden die Anleger in keinster Weise vorab informiert; vielmehr wurden in dem Informationsschreiben ausschließlich die angeblichen wirtschaftlichen Vorteile einer Aktionärsstellung betont und auf die nachteilige Wertentwicklung der ursprünglich gezeichneten Anlagen hingewiesen. Für Anleger, die bereits gekündigt hatten und auf ihre fällige Rückzahlung warteten, wurde darauf verwiesen, dass sie -soweit sie an ihrer Kündigung festhalten wollten- nur mit einem minimalen Auseinandersetzungsguthaben zum Stichtag rechnen könnten. Doch auch die Aktien haben derzeit nur einen verschwindend geringen Wert, der in Aussicht gestellte Börsengang ist unsicher - alles in allem also eine mehr als unbefriedigende Situation für die Anleger.
Anleger, die noch nicht gekündigt hatten, sehen sich jetzt vielfach als „Aktionäre wider Willen“ - und das ohne jegliche Vorinformation, Risikoaufklärung oder wirtschaftlich sinnvolle Ausstiegsmöglichkeit.
Unseres Erachtens ist das Vorgehen von ThomasLloyd nicht rechtmäßig. Wir vertreten hier bereits zahlreiche Anleger und gehen gegen ThomasLloyd außergerichtlich – und erforderlichenfalls auch gerichtlich - vor.
Cleantech-Fonds in Schieflage – Wie kann ich mein Vermögen retten?
Die Cleantech-Fonds wurden aufgelegt mit dem vollmundigen Versprechen, durch Investitionen in Solarfelder und Biomassewerke, vordringlich in Indien und den Philippinen, jährlich 1,2 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid einzusparen. Die Investitionen sollten jedoch nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausstoßes des klimaschädlichen Treibstoffgases leisten, sondern auch den Investoren Renditen von bis zu 18,5% p.a. bescheren.
Viele Privatanleger investierten in Produkte wie:
- CTI-Fonds (Cleantech Infrastruktur)
- Genussrechte
- Anleihen
- Nachrangdarlehen
- Beteiligungen an Infrastrukturgesellschaften
Inzwischen befinden sich verschiedene Gesellschaften der ThomasLloyd-Gruppe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Teilweise wurden Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet. Zahlreiche Anleger berichten über ausbleibende Ausschüttungen und nicht erfolgte Rückzahlungen.
Für betroffene Investoren stellt sich nun die zentrale Frage: Wie kann ich mein investiertes Kapital sichern oder Ansprüche geltend machen?
ThomasLloyd Insolvenz – Was bedeutet das für Anleger?
Im Insolvenzverfahren werden sämtliche Forderungen geprüft und nach einer gesetzlich festgelegten Rangfolge bedient.
Ein wesentliches Problem vieler ThomasLloyd-Kapitalanlagen ist die vertraglich vereinbarte Nachrangigkeit. Das bedeutet:
- Anleger gelten häufig als nachrangige Gläubiger
- Vorrangige Gläubiger (z. B. Banken, Sozialversicherungsträger) werden zuerst bedient
- Die Insolvenzquote für Anleger kann dadurch erheblich reduziert sein
Gerade bei Nachrangdarlehen oder Genussrechten besteht das Risiko eines (Teil-)Verlustes bis hin zum Totalverlust.
Eine sorgfältige juristische Prüfung der Vertragsunterlagen, insbesondere auch der Wirksamkeit von Nachrangklauseln, ist daher entscheidend.
Schadensersatz bei ThomasLloyd – Bestehen weitere Ansprüche?
Unabhängig vom Insolvenzverfahren können unter Umständen Schadensersatzansprüche bestehen.
Je nach Einzelfall kommen in Betracht:
1. Vertragliche Ansprüche
Zinszahlungen, Rückforderungsansprüche, Auseinandersetzungsguthaben etc.
2. Prospekthaftung
Wenn Emissionsprospekte unvollständig, widersprüchlich oder irreführend waren, kann eine Haftung der Verantwortlichen bestehen.
3. Aufklärungspflichtverletzungen
Auch die Emittentin muss über:
- wirtschaftliche Risiken
- eingeschränkte Fungibilität
- fehlende Einlagensicherung
- lange Laufzeiten
vollständig informieren.
4. Sonstige Schadensersatzansprüche, z.B.
- wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation
- §§ 20 ff. VermAnlG
- Prospekthaftung im engeren oder weiteren Sinn
- Deliktische Haftung (§ 823 BGB)
- § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung)
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Anleger sollten prüfen lassen:
- Bei welcher Gesellschaft sie tatsächlich investiert haben
- Ob und wann eine Forderungsanmeldung erforderlich ist
- Welche Fristen gelten
- Ob ihre Forderung als nachrangig oder regulär einzustufen ist
Fehler bei der Anmeldung können sich negativ auf die Quote auswirken. Eine rechtzeitige und formal korrekte Anmeldung ist daher unerlässlich.
ThomasLloyd CTI-Fonds und Cleantech Beteiligungen
Besonders betroffen sind Anleger verschiedener Cleantech Infrastruktur-Gesellschaften (CTI-Fonds). Hier stellen sich regelmäßig folgende Fragen:
- Wie werthaltig sind die zugrunde liegenden Energieprojekte?
- Wurden Anleger ordnungsgemäß über Risiken informiert?
- Bestehen individuelle Rückabwicklungsansprüche?
Da jede Beteiligungsform unterschiedlich ausgestaltet ist, ist eine pauschale Bewertung nicht möglich.
Was betroffene Anleger jetzt tun sollten
- Sämtliche Vertragsunterlagen sichern
- Zeichnungsschein und Prospekt bereithalten
- Zahlungsnachweise zusammenstellen
- Keine vorschnellen Vergleichsangebote akzeptieren
- Juristische Prüfung veranlassen
Gerade im Zusammenhang mit der ThomasLloyd Insolvenz ist fundiertes und strukturiertes Handeln wichtig.
Unsere Unterstützung für ThomasLloyd-Anleger
Wir beraten bundesweit Anleger zu:
- Insolvenzverfahren und Forderungsanmeldung
- Prospekthaftung
- Rückabwicklung von Genussrechten und Nachrangdarlehen
- strategischer Durchsetzung von Anlegerrechten
- Durchsetzung von Gesellschafterrechten und Auseinandersetzungsguthaben
Ziel ist eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Optionen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten im Zusammenhang mit der ThomasLloyd Insolvenz und CTI-Beteiligungen.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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