P&R

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • P&R Container Leasing GmbH
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH
  • P&R Equipment & Finance Corp.

Die vier Emittenten der P&R-Gruppe (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P&R Container Leasing GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P&R Transport-Container GmbH) haben die Insolvenz angemeldet. Ca. 54.000 Anleger haben noch etwa 3,5 Milliarden Euro dort investiert.

Das operative Containergeschäft wurde von der P&R Equipment & Finance Corp. in Zug/Schweiz ausgeführt. Dort befindet sich das gesamte Vermögen. Der Insolvenzverwalter Jaffé teilte kürzlich mit, dass er dort einen Bestand von ca. 618.000 Container vorgefunden hat. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist er damit beauftragt, die Vermögenswerte zu sichern und in die Insolvenzmasse zu bringen.

RA Mattil wurde in den vier genannten P&R-Gesellschaften von dem Insolvenzgericht in den Gläubigerausschuss berufen.

Bereits vor zwei Jahren hatte die in Hamburg ansässige Magellan Maritime Invest GmbH die Insolvenz angemeldet. Der Insolvenzverwalter bestritt das Eigentum der Anleger an den Containern und beanspruchte diese für die Insolvenzmasse, genauso wie die laufenden Mieten. RA Mattil ist auch dort Mitglied des Gläubigerausschusses und konnte erreichen, dass das Eigentum der Anleger an den Containern anerkannt wurde. Die Container konnten, nachdem das Eigentum nicht mehr streitig war, auf dem Weltmarkt angeboten und im Gesamten verkauft werden. Die Anleger erhielten bereits ein Jahr nach der Insolvenz eine hohe Auszahlung. Magellan ist somit für Anleger äußerst erfreulich verlaufen. Keine Rechtsstreite, keine Rückforderungen, keine Änderung der steuerlichen Veranlagungen.

RA Mattil ist in dem Anlagemarkt der Container (sogenannte Direktinvestments) der wohl erfahrenste Anwalt in Deutschland. Die Kanzlei MATTIL vertritt Ihre Interessen in dem Insolvenzverfahren und auch im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche. Die Kanzlei MATTIL unterhält seit über 20 Jahren ein Büro in St. Gallen/Schweiz und wird auch dort berechtigte Ansprüche prüfen und durchsetzen.

Andere Anbieter auf dem Containermarkt (z. B. CH 2, Buss u.a.) verkaufen ebenfalls Container an eine Vielzahl von Anlegern. Die Kanzlei MATTIL prüft Ihr Investment und steht Ihnen mit größter Erfahrung zur Seite.

Die Kanzlei MATTIL vertritt Ihre Interessen in den Insolvenzverfahren Magellan und P&R und prüft darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Gründer, Prüfer und Aufsichtsorgane wie z.B. Aufsichtsräte. Auch ein Aufsichtsrat haftet nach der Rechtsprechung, wenn er ein Geschäftsmodell nicht laufend überwacht und gegebenenfalls einschreitet (siehe z.B. OLG Düsseldorf, I-9 U 14/08. Der Aufsichtsrat wurde zum Schadensersatz an Anleger verurteilt, weil er das Geschäftsmodell hat gewähren lassen).


Die Kanzlei MATTIL ist seit mehr als 25 Jahren im Bank und Kapitalmarktrecht tätig und vertritt die Interessen von Anlegern bei Kapitalanlagen im Finanzinstrument und Vermögensanlagen, zu denen die Container, z.B. der P&R, gehören. RA Mattil ist bereits zwölfmal als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestages zu Gesetzesvorhaben im Bereich des Anlegerschutzes angehört worden, z.B. bei der Erarbeitung des Kleinanlegerschutzgesetzes. Die Kanzlei MATTIL hat das erste erfolgreiche Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KAP1/07, OLG München vom 30.12.2011) geführt.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung