Richtlinie 2004/39 (MIFID)
Das Bundesministerium der Finanzen hat zur Konkretisierung der durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz geänderten oder neu in das Wertpapierhandelsgesetz eingefügten Vorgaben eine Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen und eine Änderungsverordnung zur Verordnung für die Analyse von Finanzinstrumenten erlassen (WpDVerOV-FinAnV).
Beide Verordnungen dienen der Umsetzung der technischen Durchführungsmaßnahmen der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission. Die Verordnung konkretisiert die neuen rechtlichen Vorgaben für Wertpapiergeschäfte. Dabei handelt es sich um folgende Themen: Einstufung von Kunden, Form der Bereitstellung von Informationen, Werbung und Informationen des Kunden, Berichtspflichten, Bearbeitung von Kundenaufträgen, Details zur bestmöglichen Auftragsausführung, Grundsätze zum Interessenkonfliktmanagement und Aufzeichnungspflichten.
Die Anlageberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenderivaten und der Betrieb eines multilateralen Handelssystems werden künftig eigenständige Dienstleistungen sein. Sie unterliegen damit der vollen Aufsicht der BaFin. Diese Anbieter profitieren bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von
dem Europäischen Pass.
Personen, die lediglich Anlageberatung und Vermittlung in Bezug auf Investmentfondsanteile betreiben, werden nicht als Wertpapierdienstleistungsunternehmen eingestuft. Diese Personen profitieren demgegenüber auch nicht von dem Europäischen Pass.
Der amtliche Handel als Börsensegment wird abgeschafft. Künftig gibt es statt geregeltem und amtlichen Markt lediglich ein gesetzliches Marktsegment, den regulierten Markt. Daneben bleibt es den Börsen unbenommen, zusätzliche Qualitätsmerkmale für ihren Handelsplatz zu schaffen.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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