PRIPs (package retail investment products)
PRIPs (package retail investment products)
Bei den PRIPs handelt es sich um Kurzinformationen für Privatanleger (Kleinanleger, Verbraucher), die in ein Produkt mit indirektem Risiko investieren. Diese einheitliche Kurzinformation wird notwendig, da die EU-Kommission festgestellt hat, dass es unterschiedliche Informationspflichten für die verschiedenen Anlageprodukte gibt.
Folgende Produkte fallen darunter:
- Strukturierte Produkte sowie strukturierte Einlagen
- OGAW
- Sonstige Fonds
- Fondsgebundene und Index gebundene Lebensversicherungen
- Optionsscheine
- ABS und vergleichbare Produkte
- Wandelaktien und Wandelanleihen
- Fondsgebundene Investmentverträge
und möglicherweise auch:
- Derivate
- Lebensversicherungen mit Gewinnbeteiligung
- Fondsgebundene Rentenversicherungen
- hybride Lebensversicherungsprodukte
- gewinnbeteiligte Investmentverträge
Für die Produkte müssen Kunden-Informationsblätter (KID) erstellt werden. Diese sollen eine Produktbeschreibung, die Risiken, Erträge, Wertentwicklung und Kosten beschreiben. Verantwortlich für die Erstellung des KID für das jeweilige PRIPs ist der Produktgeber.
Hinsichtlich des Vertriebes soll die MiFID als Basis genutzt werden.
Das EU-Parlament hat über die Richtlinie für Anlegerinformationen abgestimmt (PRIP). Nach Ansicht des Parlamentes zählen klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen unter die Anlageprodukte für Kleinanleger. Bei Ausgestaltung der zweiseitigen Kids (Key Investors Dokuments) auf einem Zusatzblatt soll die Höhe der Vermittlervergütungen angegeben werden.
Der Kern der PRIP-Richtlinie ist die Einführung eines Basisinformationsblattes oder Beipackzettels, der Kleinanlegern kurz und verständlich die Funktionsweise und die Risiken des Investmentproduktes erklärt. Die Kids sollen für Investmentfonds, Lebensversicherungen, Zertifikate sowie auch Aktien und Staatsanleihen gelten.
Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
Email: info@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
NEWSTICKER:
EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter | Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung