Grüne Werte Energie GmbH

Die Grüne Werte Energie GmbH investiert angeblich in Anlagen und Unternehmen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und nachhaltigen Brennstoffen.

Nach ihrer Eigenwerbung ist die Unternehmensgruppe komfortabel kapitalisiert, mit einem haftenden Stammkapital der Grüne Werte Holding GmbH von 1 Mio €. Umso erstaunlicher ist die nun eingetretene Insolvenz.

Die Anleger haben sogenannte Nachrangdarlehen erworben. Nachrangdarlehen sind in dem Vermögensanlagengesetz geregelt und bieten theoretisch die Rückzahlung des Kapitals nebst einer Verzinsung/Rendite. Im Insolvenzfalle sollen diese Darlehen nachrangig sein, also erst nach anderen Gläubigern bedient werden können. Nachrangklauseln sind jedoch nicht immer wirksam und damit unbeachtlich. Anleger können ihre Forderungen im der Insolvenz anmelden.

 

Grüne Werte Energie GmbH 

  • Grüne Werte Wertzins Klassik 1
  • Grüne Werte Wertzins fest 1I
  • Grüne Werte Wertzins Klassik 2
  • Grüne Werte Wertzins fest 2
  • Grüne Werte Wertzins Klassik 3

Alle Beteiligungen sind als Nachrangdarlehen ohne Sicherheiten ausgestaltet.

Die Kanzlei MATTIL ist mit hochspezialisierten Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht seit mehr als 20 Jahren für Anleger tätig und wurde sowohl von dem Fachverlag JUVE als auch von dem Handelsblatt/Best Lawyers zum vierten Mal in Folge (2015, 2016, 2017, 2018) zur besten Kanzlei in Deutschland gewählt worden.

Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36g IN 5211/19

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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