Festgeldkonten / Festzinskonten

Festgeldkonten/Festzinskonten (Festzins, Festzinskonto, Festgeld, Festgeldkonto, Auslandskonto, Konto im europäischen Ausland) im Ausland, die auf den Namen des Anlegers eröffnet wurden, entpuppen sich als Betrugskonzept

Vorsicht bei Überweisungen auf vermeintlich „eigenes“ Konto: Bank gleicht bei Überweisungen keinesfalls die IBAN mit dem im Überweisungsauftrag benannten Zahlungsempfänger ab

In den letzten Monaten wurde die Kanzlei MATTIL mit einer Vielzahl von Betrugskonzepten konfrontiert, bei denen die Anleger eine vollkommen sichere, festverzinsliche Anlage tätigen und zu diesem Zweck ein Konto bei einer Großbank im europäischen Ausland eröffnen wollten.

Leider entpuppten sich die meisten von uns vertretenen Mandate als reine Betrugskonzepte, da die Anleger zwar Kontoeröffnungsformulare ausgefüllt und auch eine vermeintlich eigene Kontonummer mitgeteilt bekommen haben, die Überweisungen der Anleger auf „deren“ Konto jedoch auf ein Konto eines Dritten erfolgten und die Anlegergelder auf diese Weise nie einer Anlage zugeführt wurden.

Im Internet tummeln sich eine Vielzahl von Festgeld-, bzw. Festzinsangeboten. Meist findet sich ein Interessent, der sich im Internet über mögliche Anbieter, deren Konditionen und die Ausgestaltung der Anlage informieren möchte, auf einer Internet-Plattform wieder, die über alle möglichen Anlageformen, seien es Schiff- und/oder Containerfonds, geschlossene Fonds aller Art, Anlagemöglichkeiten in Edelmetalle, Immobilien, auf Festgeld-/Festzinskonten, in Aktien oder Aktienfonds, etc., informiert. Bittet der Anleger sodann um ein unverbindliches Angebot, so wird dieser einige Tage später von Mitarbeitern einer Firma telefonisch kontaktiert, die angeblich genau die Produkte, für die der Anleger Interesse zeigt, vertreibt.

Die Namen klingen gut und vielversprechend SG sichere Geldanlagen (SG sichere Geldanlagen), sparpiloten (sparpiloten), zins24 (zins24), eurozins (eurozins). Anleger werden mit lukrativen Zinsen bei Banken im Ausland geworben. Solle ein Interessent angesichts eines Zinssatzes von 1,5 - 2,5% p.a. verunsichert sein und recherchiert dieser im Internet, ob solch hohe Zinsen überhaupt angeboten werden, wird der Anleger recht schnell fündig…. nämlich bei weiteren potentiell unseriösen Anbietern.

Natürlich existiert eine Vielzahl von vollkommen seriösen Online-Banken und Sparmodellen, jedoch ist es dem Anleger schier unmöglich, deren Konditionen von der Vielzahl an unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

Der Anlageinteressent wird also von Firmenmitarbeitern kontaktiert, beraten und dazu veranlasst, ein eigenes, auf ihn lautendes Konto bei einer im europäischen Ausland belegenen Großbank zu eröffnen. Auf diesem Festgeldkonto sollen sodann die Ersparnisse des Anlegers mit einem lukrativen, deutlich über dem bei deutschen Großbanken zu erzielenden Zinssatz, verzinst und nach Ablauf des Anlagezeitraumes, der mit 6 Monate bis zu einem Jahr recht kurz bemessen ist, an diesen ausbezahlt werden.

Leider hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl von Kapitalanlagebetrügern ihr Unwesen im Internet treiben. Bereits mit der Überweisung auf das vermeintlich eigene Konto sind die Anlegergelder verschwunden. Dies kann dadurch geschehen, dass Betrüger zwar den Anschein erwecken, sie würden dem Anleger dabei behilflich sein, ein Einzelkonto auf den Namen des Anlegers bei einer Bank zu eröffnen. Dies geschieht jedoch nicht. Vielmehr wird der Anleger nach Unterzeichnung eines Festgeld - zins- vertrages, eines Kontoeröffnungsvertrages und nach Übersendung einer Kopie seines Ausweises eine Mitteilung erhalten, die seine eigene Kontonummer ausweist, jedoch wurde für ihn nie ein Konto eröffnet. Seine Zahlung auf sein vermeintlich eigenes Konto wird dem Konto, das ihm mitgeteilt wurde, zwar gutgeschrieben, dieses Konto lautet jedoch auf den Namen eines unbekannten Dritten. Dieser „unbekannte Dritte“ wird unverzüglich nach Eingang der Zahlung auf dem Konto die Gelder weiterleiten.

Möglich ist diese Vorgehensweise nur, da nach Einführung des Zahlungsverkehrs per SWIFT-Überweisungen, bei denen man IBAN und BIC/SWIFT anzugeben hat, die Banken nicht mehr verpflichtet sind, den Namen des tatsächlichen Kontoinhabers mit dem Namen, der auf dem Überweisungsträger benannt ist, abzugleichen.

In dem Moment, in dem die angegebene IBAN existiert, wird der Zahlungsvorgang auf das benannte Konto veranlasst und der Zahlungsvorgang abgeschlossen.

siehe auch: Bank gleicht bei Überweisungen keinesfalls die IBAN mit dem im Überweisungsauftrag benannten Zahlungsempfänger ab

Die Kanzlei MATTIL warnt davor, über einen Anbieter ein Konto im Ausland eröffnen zu lassen. Stellen Sie durch einen Telefonanruf oder ein Schreiben direkt an/bei der Bank sicher, dass diese auch mit dem Anlagevermittler, der für Sie tätig ist, zusammenarbeitet.

Seien Sie vorsichtig bei der Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten und übersenden Sie niemals eine Kopie Ihres Ausweises an Unbekannte! Die Überprüfung der Identität einer Person, die ein Konto eröffnet, muss zwingend per PostIdent oder notariell erfolgen. Eine Kopie ist nach europäischem Recht keinesfalls ausreichend!

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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