Sammelklagen: Die EU will die lange versprochenen Sammelklagen einführen

Die EU will die lange versprochenen Sammelklagen einführen. Mit den nun gefundenen Einigungen zwischen Europaparlament, EU-Kommission und Ministerrat erhalten Verbraucherschutzorganisationen erstmals die Möglichkeit, überall in  der EU die Klagen der Verbraucher aus demselben Grund und gegen dasselbe Unternehmen zu bündeln. Die neuen Regeln ermöglichen ein repräsentatives Vorgehen in allen 27 Mitgliedsstaaten. Zudem wurden angemessene Garantien vor missbräuchlichen Klagen vereinbart. Damit soll verhindert werden, dass sich – wie in den USA – eine Klageindustrie entwickelt. Die EU unterscheidet zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Streitfällen. Wenn mehrere EU-Länder betroffen sind, müssen die Organisationen strengere Kriterien erfüllen.

Verbraucherschützer müssen z. B. nachweisen, dass sie schon mindestens 12 Monate vor der Klage tätig waren. Außerdem dürfen sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Welche Verbände für EU-weite Klagen in Frage kommen, müssen die Mitgliedsstaaten jetzt in nationalen Gesetzen festlegen, die spätestens Ende 2022 in Kraft treten sollen.

Die neue EU-Regelung soll  über das deutsche Recht hinaus gehen. Deutschland hat bereits 2018 die sog. Musterfeststellungsklage eingeführt. Um an eine Entschädigung zu kommen, müssten die Geschädigten auch noch individuell gegen den Beklagten vorgehen, wenn kein Vergleich zustande kommt.

Die neuen EU-Regeln werden es hingegen erlauben, dass die Verbraucherschützer den Schadensersatz  direkt mit einklagen  können. =>Auch Flug-und Zuggastrechte , sowie  Fragen des Datenschutzes, bei Finanzdienstleistungen, sowie bei Energie-, Umwelt- und Gesundheitsfragen sollen die Klagen eingereicht werden können.

Hauptelemente:

  • Jeder Mitgliedsstaat muss mindestens eine qualifizierte Stelle (eine Organisation oder öffentliche Einrichtung) benennen, die befugt ist und finanziell unterstützt wird, Unterlassungs- und Rechtsschutzklagen im Namen von Verbrauchergruppen einzuleiten und den Zugang der Verbraucher zum  Recht zu gewährleisten.
  • Bei den Kriterien für die  Benennung qualifizierter Einrichtungen unterscheiden die Regeln zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Fällen.
  • Um missbräuchliche Klagen zu vermeiden, werden Gerichte oder Verwaltungsbehörden entscheiden können, offensichtlich unbegründete Fälle zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Verfahrens abzuweisen.
  • Ein europäischer Bürgerbeauftragter für kollektive Rechtsbehelfe soll eingerichtet werden, um grenzüberschreitende repräsentative Aktionen auf Unionsebene zu behandeln.
  • Die EU-Sammelklage soll im Wege einer Richtlinie in Kraft treten, die in den jeweiligen Ländern umgesetzt werden muss.
PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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