Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter
Startschuss in Sachen Wirecard
Das Kapitalanlegermusterverfahren (KApMuG) in Sachen Wirecard gegen Ernst & Young, Dr. Markus Braun u.a. ist eröffnet worden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am 13.03.2023 Herrn Dipl.-Kfm. Kurt Ebert (vertreten von MATTIL) im Musterverfahren Wirecard nach § 9 KapMuG zum Musterkläger bestimmt.
Prozessbevollmächtigte des Musterklägers ist die Kanzlei MATTIL, München, die eine Vielzahl betroffener Anleger vertritt.
Die Kanzlei MATTIL hat bereits mehrere Verfahren nach dem KApMuG erfolgreich geführt, darunter KAP 1/07 vor dem damals zuständigen OLG München.
Der Musterkläger Ebert wird zusätzlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt, der langjährig im Bereich Schadensersatz aus delikts- und strafrechtlichen Sachverhalten tätig ist und der im Musterverfahren insbesondere die fachliche Bearbeitung der erhobenen Ansprüche aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegen die Ernst und Young Wirtschaftsprüfungs GmbH unterstützen wird.
Der Musterkläger hat im Vertrauen auf die Testate der beklagten Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs GmbH und die vermeintliche Erfolgsgeschichte der Wirecard AG Wertpapiere der Wirecard AG erworben und dabei erheblichen Schaden erlitten. Im Musterverfahren werden nun exemplarisch anhand seines Falles alle einen Schadensersatzanspruch begründenden Umstände geprüft und einheitlich entschieden.
Geschädigte Anleger der Wirecard AG haben ab der Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger nun sechs Monate Zeit, Ihre Ansprüche kostengünstig im Musterverfahren anzumelden. Hierfür besteht nach dem Gesetz ein Anwaltszwang.
Die Kanzlei MATTIL steht den Geschädigten sowohl für weitere Informationen selbstverständlich zur Verfügung.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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