WIRECARD- Geltendmachung von Ansprüchen noch bis 31.12.2023 möglich!

In der Angelegenheit WIRECARD verfolgen wir verschiedene Strategien, damit geschädigte Anleger den ihnen entstandenen Schaden möglichst weitgehend ersetzt erhalten können.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG wurde am 25.08.2020 endgültig eröffnet. Wir melden die Ansprüche der Geschädigten im Insolvenzverfahren an, übrigens nicht nur für Anleihegläubiger, sondern auch für die Aktionäre, die trotz § 57 AktG Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Frist für die Insolvenzanmeldung war der 26.10.2020. Es handelt sich hier aber um keine Ausschlussfrist, so dass wir für Sie eine Forderungsanmeldung auch nach dem 26.10.2020 noch unproblematisch vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass der geltend gemachte Schadenersatz genau beziffert und begründet werden muss. In der Gläubigerversammlung vom 18.11.2020 hatte der Insolvenzverwalter bereits darauf hingewiesen, dass bereits unzählige unwirksame Anmeldungen vorliegen.

Darüber hinaus gehen wir als Musterklägervertreter gegen die Vorstände, Wirtschaftsprüfer und sonstige Verantwortliche im Rahmen des Kapitalanlegermusterverfahrens vor dem Bayerischen Obersten Landgericht sowie im Rahmen von Einzelklagen vor.

Bitte beachten Sie, dass zwar die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen im Kapitalanlegermusterverfahren am 18.09.2023 endete.

Wir können jedoch für Sie noch Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und/oder Einzelklagen für Sie gegen die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sowie gegen weitere Verantwortliche, wie z.B. die ehemaligen Vorstände Dr. Markus Braun und Jan Marsalek erheben.

Hier ist zu beachten, dass zum 31.12.2023 Verjährung droht

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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