Warnung zu Risiken bei Kryptowerten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat am 22.August 2022 eine Warnung an Anleger in Kryptowerte ausgesprochen: Die BAFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Kryptowerte nicht dem Schutz der Einlagensicherung unterfallen und in aller Regel auch der Schutz der Anlegerentschädigung nicht greift. Die Stellung des Kunden richtet sich nach dem Insolvenzrecht und hängt im Falle einer Insolvenz davon ab, ob nach der Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Verwahrer und dem Kunden ein Aussonderungsrecht besteht.

 

Von einer Insolvenz betroffene Anleger in Kryptowerte sollten dringend anwaltlichen Rat einholen und sich im Insolvenzverfahren anwaltlich vertreten lassen.

 

-> Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Katja Fohrer

Vergleiche hierzu auch: 

-> Insolvenz der Nuribank

KatjaFohrer

Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


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