VTB Bank (Europe) SE

Die aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine vom Westen verhängten Finanzsanktionen wirken sich auf die europäischen Tochtergesellschaften russischer Großbanken aus. So musste bereits die Sberbank Europe AG Insolvenz anmelden, da zu viele Anleger dort ihr Geld abheben wollten.

Die VTB Bank ist – nach der Sberbank – die zweitgrößte russische Bank. Ihre deutsche Zweigniederlassung, die VTB Bank Europe SE, Zweigniederlassung Frankfurt am Main (auch als VTB Direktbank bezeichnet) ist im Mehrheitsbesitz des russischen Mutterkonzerns.

Die VTB Bank Europe SE ist laut den aktuellen Angaben auf ihrer website (Stand 17.3.2022) derzeit voll funktionsfähig, die wirtschaftliche Lage der VTB Bank Europe SE wird dort als stabil bezeichnet. 

Bei Zahlungen an etwaige Referenzbanken soll es aktuell jedoch Probleme geben, insbesondere sollen sich einige Banken weigern, Überweisungen  der VTB Bank Europe SE anzunehmen, also dem Konto des Kunden gut zu schreiben. Dies ist nach unserer Einschätzung unzulässig. Die VTB Bank (Europe) SE ist eine in Deutschland zugelassene Bank, unterliegt der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank, sie ist nach ihren eigenen Angaben nicht von den aktuellen Sanktionen betroffen und auch nicht aus dem SWIFT-Zahlungssystem ausgeschlossen. Es gibt derzeit keinen rechtlichen Grund dafür, die Gelder nicht anzunehmen. Durch die unberechtigte Nichtannahme der Gelder verletzen die Referenzbanken den zwischen ihr und dem Kunden jeweils bestehenden Kontoführungsvertrag. Dies kann zu einem Schadensersatzanspruch führen. Betroffene Anleger sollten sich dies nicht gefallen lassen  und anwaltliche Unterstützung holen.

Laut ihrer eigenen Website hat die VTB Direktbank aufgrund der Vielzahl an aktuellen Anfragen derzeit ihre telefonische Erreichbarkeit eingestellt. Aktuell (Stand 17.3.2022) werden dort erst noch die Anfragen vom 7.3.2022 bearbeitet. Sie teilt zudem mit, dass es bis zu sieben Arbeitstagen dauern kann, bis entsprechende Anfragen beantwortet werden können.

Die VTB Bank befindet sich derzeit in enger Überwachung durch die Bankenaufseher der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Sollte die VTB Bank Europe SE ähnlich wie die europäische Tochtergesellschaft der Sberbank Insolvenz anmelden müssen, droht auch dem freiwilligen Schutzsystem des BdB ein neuer Entschädigungsfall:

Die VTB Bank (Europe) SE ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, d.h. der Schutzumfang des Einlegers geht über die bei der EdB gesicherten 100.000,- € pro Person (und in Ausnahmefällen bis zu 500.000,- €) hinaus. Sollte es zur Insolvenz kommen und ein Sicherungsfall festgestellt werden, müssen die Ansprüche der Einleger bei der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken = gesetzliche Einlagensicherung) und dem Sicherungssystem des BdB (freiwillige Einlagensicherung), angemeldet werden. Hierbei ist anwaltliche Unterstützung, insbesondere bei Einlagen, die über die gesetzlich gesicherten 100.000,- € hinausgehen, unbedingt ratsam. Darüber hinaus sollte der Anleger seine Ansprüche sodann in einem etwaigen Insolvenzverfahren geltend machen lassen. Lässt sich der Schaden des Anlegers so nicht vollständig kompensieren, prüfen wir auch sämtliche darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche gegen alle Beteiligten

MATTIL Rechtsanwälte vertritt und berät betroffene Bankkunden der VTB Bank Europe SE bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

-> Interessante Hinweise der BAFin: BaFin - Ukraine-Krieg und weltweite Finanzsanktionen - Thema 1: Fragen zur Einlagensicherung

Bitte wenden Sie sich hierzu an:
 
Katja Fohrer (fohrer@mattil.de)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

KatjaFohrer

Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


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