Select Verwaltungs GmbH (vormals NPL Select GmbH & Co I KG)

Laut Mitteilung der BAFin vom 01.04.2022 hat diese mit Bescheid vom 17. März 2022 gegenüber der Select Verwaltungs GmbH die Abwicklung des ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Das Unternehmen hat als NPL Select GmbH & Co. I KG vor seiner durch das Ausscheiden des einzigen Kommanditisten erfolgten Umwandlung in die Select Verwaltungs GmbH aufgrund von Darlehensverträgen mit zivilrechtlich unwirksamer qualifizierter Nachrangklausel Anlegergelder entgegengenommen und diese zum Teil nicht zurückgezahlt. Sie betreibt damit das Einlagengeschäft gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Sie handelt daher unerlaubt.
Mattil & Kollegen berät und vertritt betroffene Anleger der Select Verwaltungs GmbH (vormals NPL Select GmbH & Co I KG) bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu an:
 
Katja Fohrer (fohrer@mattil.de)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

KatjaFohrer

Ansprechpartner

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung