Select Verwaltungs GmbH (vormals NPL Select GmbH & Co I KG)

Laut Mitteilung der BAFin vom 01.04.2022 hat diese mit Bescheid vom 17. März 2022 gegenüber der Select Verwaltungs GmbH die Abwicklung des ohne die erforderliche Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Das Unternehmen hat als NPL Select GmbH & Co. I KG vor seiner durch das Ausscheiden des einzigen Kommanditisten erfolgten Umwandlung in die Select Verwaltungs GmbH aufgrund von Darlehensverträgen mit zivilrechtlich unwirksamer qualifizierter Nachrangklausel Anlegergelder entgegengenommen und diese zum Teil nicht zurückgezahlt. Sie betreibt damit das Einlagengeschäft gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Sie handelt daher unerlaubt.
Mattil & Kollegen berät und vertritt betroffene Anleger der Select Verwaltungs GmbH (vormals NPL Select GmbH & Co I KG) bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

 

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Katja Fohrer (fohrer@mattil.de)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

KatjaFohrer

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Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

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