PAION AG

Die PAION AG hat Insolvenzantrag gestellt, obwohl die Gesellschaft erst eine Kapitalerhöhung beschlossen hatte. Die PAION AG begründet die Entscheidung auf Beantragung eines Insolvenzverfahrens mit „Unregelmäßigkeiten im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands im Hinblick auf eine für die Gesellschaft wesentliche Finanzierung“.

Die PAION AG ist ein Biopharmazeutisches Unternehmen mit Hauptsitz in Aachen und einem weiteren Standort in Cambridge. Es entwickelt und vermarktet Arzneimittel zur Behandlung von thrombotischen und Herz-Kreislauferkrankungen als auch Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 gegründet und hat ca. 50 Mitarbeiter. Der bei fast 10,00 € notierte Aktienkurs fiel zuletzt auf unter 0,30 Cent.

Im Oktober beschloss die PAION AG die Ausgabe von rund 4,8 Millionen Aktien zu 1,90 € pro Aktie im Rahmen einer Bezugsrechts zur  Kapitalerhöhung (ISIN DE 000A3E5EG5). Der Zufluss aus der Kapitalerhöhung sollte in die kommerzielle Infrastruktur, die Markteinführung von BYFAVO, für das Produkt Lebenszyklus Management und die Erfüllung von Entwicklungsverpflichtungen genutzt werden, sowie für Rückzahlungen und Zinsen im Rahmen des Darlehensvertrages mit der europäischen Investitionsbank. 

Die PAION AG behauptete im Rahmen einer Pressemitteilung, dass ein Unternehmen aus China sich verpflichtet habe, Aktien zu zeichnen und zudem Folgeinvestitionen in das Unternehmen vorzunehmen.

Die laufende Kapitalerhöhung wurde abgebrochen, der Finanzvorstand mit sofortiger Wirkung abberufen. Die genauen Details der Unregelmäßigkeiten werden derzeit ermittelt.

Die Aktie von PAION ist aktuell vom Handel an der Börse ausgesetzt.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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