Genussrechte „Wohnkonzept 1“ und „Wohnkonzept 2“ der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH

Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH bietet Anlegern unter der Bezeichnung „Wohnkonzept 1“ und „Wohnkonzept 2“ unbesicherte Genussrechte ab einem Betrag von 10.000 Euro als „Kapitalanlage mit festem Zinssatz“ von 5,1% p.a. bis zu 6,5% p.a. mit einer Laufzeit von 36 Monaten, 5 oder 10 Jahren an. Die mit diesen Genussrechten eingeworbenen Gelder sollen nach Angaben der DEGAG-Gruppe in den Zukauf von Immobilienbeständen in Deutschland, vorwiegend in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Nordhessen investiert werden.

Die Degag bezeichnet sich selbst als eines der führenden eigentümergeführten Wohnungsunternehmen Deutschlands. Das Kerngeschäft der Degag Unternehmensgruppe liege in der Vermietung des eigenen, langfristig gehaltenen Immobilienvermögens sowie im Erwerb und der Entwicklung neuer Immobilien für langfristige wohnwirtschaftliche Bestandshaltung.

Die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DEGAG Deutsche Grundbesitz AG (heute: Lakonie RE GmbH, München).

Das Emissionsvolumen der Genussrechte der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH beläuft sich auf insgesamt 70 Mio Euro, davon 20 Mio. Euro für „Wohnkonzept 1“ und 50 Mio Euro 50 Mio. für „Wohnkonzept 2“.

Die mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre versehenen – und damit unbesicherten – Genussrechte sind vergleichbar Eigenkapital, wie es Gesellschafter ihrer Gesellschaft zur Verfügung stellen, ohne allerdings den Genussrechtsinhabern die umfangreichen Mitwirkungs- und Auskunftsrechte von Gesellschaftern zu gewähren.

Die Degag Bestand und Neubau 1 GmbH mit Genussrechte „Wohnkonzept 1“ und „Wohnkonzept 2“ hat im Geschäftsjahr 2021 einen Verlust in Höhe von rd 7,5 Mio. Euro erwirtschaftet; der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag lag – ausweislich der Bilanz – bei rd. 62 Mio. Euro 

Anleger, die mit der Entwicklung ihrer Gesellschaft unzufrieden sind, sollten sich bei einem spezialisierten Anwalt Rechtsrat einholen.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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