Fondsanleger von Air-Berlin-Pleite betroffen: CFB-Fonds 176 und 178, Flight Invest 47 und 48 (Hannover Leasing Fonds 189, 190)

Auch Fondsanleger sind von der Air-Berlin-Pleite betroffen: sowohl das Emissionshaus CFB als auch Hannover Leasing haben je 2 Flugzeugleasing-Fonds aufgelegt, deren Flugzeuge an Air Berlin verleast sind. 

Anleger konnten sich im Jahr 2010 an den Flugzeugfonds CFB-Fonds 176 A 319 I und CFB-Fonds 178 A 319 II beteiligen; bis Januar 2019 wurden die Maschinen an Air Berlin vermietet. Air Berlin hat zwar als eigentlicher Leasingnehmer seine Flugzeuge unterverleast: beim Emissionshaus CFB an die Lufthansa-Tochtergesellschaft Eurowings. Wie es für die Fondsanleger weitergeht, ist unklar. Denn Leasingnehmer ist Air Berlin. Infolge der Insolvenz von Air Berlin haben die Anleger nun um ihr eingesetztes Kapital sowie etwaige Ausschüttungsrückforderungen zu fürchten. Betroffene Anleger sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen und rechtzeitig Schadensersatzsprüche, z.B. gegen die Bank, die ihnen den Fonds empfohlen hat, prüfen lassen. Denn bei dieser Beteiligung handelte es sich von Anfang an um eine hoch spekulative Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko, und gerade um keine sichere Anlageform. Hierfür ist eine Bank, die die Beteiligung als sichere Anlage empfohlen hat, zum Schadensersatz verpflichtet. Die Kanzlei Mattil sieht die Verkaufsprospekte zudem als fehlerhaft an, so dass auch die Fondsverantwortlichen wegen fehlerhafter Prospektangaben in Anspruch genommen werden können. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Erstkontaktbogen* mit uns in Verbindung, um unverbindlich und kostenfrei weitere Informationen zu erhalten.  

Flight Invest 47 und 48 (Hannover Leasing Fonds 189 und 190) 

Den Fonds "Flight Invest 47" (Hannover Leasing Fonds 189, in 2008 aufgelegt)  und "Flight Invest 48" (Hannover Leasing Fonds 190, in 2011 aufgelegt) von Hannover Leasing gehört jeweils ein Airbus A321-200, der bis November bzw. Dezember 2018 an Air Berlin vermietet ist. Die Fluggesellschaft hat diese Maschinen zwar an die Fluggesellschaft Niki untervermietet (Tochtergesellschaft von Air Berlin), NIKI scheint von der Insolvenz der Muttergesellschaft nicht betroffen zu sein. Wie es für die Fondsanleger weitergeht, ist aber unklar. Denn Leasingnehmer ist Air Berlin. Infolge der Insolvenz von Air Berlin haben die Anleger nun um ihr eingesetztes Kapital sowie etwaige Ausschüttungsrückforderungen zu fürchten. Betroffene Anleger sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen und rechtzeitig Schadensersatzsprüche, z.B. gegen die Bank, die ihnen den Fonds empfohlen hat, prüfen lassen. Denn bei dieser Beteiligung handelte es sich von Anfang an um eine hoch spekulative Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko, und gerade um keine sichere Anlageform. Hierfür ist eine Bank, die die Beteiligung als sichere Anlage empfohlen hat, zum Schadensersatz verpflichtet. Die Kanzlei Mattil sieht die Verkaufsprospekte der Fonds Flight Invest 47 und 48 zudem als fehlerhaft an, so dass auch die Fondsverantwortlichen wegen fehlerhafter Prospektangaben in Anspruch genommen werden können. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit dem Erstkontaktbogen* mit uns in Verbindung, um unverbindlich und kostenfrei weitere Informationen zu erhalten.  

Achtung: Hier ist Eile geboten! Schadensersatzansprüche der Anleger des Fonds Flight Invest 47 gegen Prospektverantwortliche oder die Bank, die die Beteiligung empfohlen hat, verjähren bereits in 2018 unterjährig, also bereits ab dem 01.01.2018 (taggenau 10 Jahre ab dem Zeichnungsdatum, kenntnisunabhängig!). Ein Abwarten bis zum Fondslaufzeitende ist daher nicht möglich, denn dann wären die Ansprüche bereits verjährt. Betroffene Anleger sollten daher dringend Rechtsrat einholen. 

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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