EU-Regeln für den Kryptomarkt
Die EU hat das neue Rahmenregelwerk für Kryptowerte, die sogenannte MICA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets), auf den Weg gebracht. Die neuen Regeln sollen zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten. Alle Anbieter brauchen künftig eine Art Genehmigung von den nationalen Aufsichtsbehörden. Diese müssen der EU-Marktaufsichtsbehörde ESMA Informationen über die großen Anbieter weiterleiten. Die Anbieter müssen bestimmte Liquiditätsreserven vorhalten.
MICA schaffe verlässliche Zulassungs- und Aufsichtsstrukturen für neue Token, betonte ein Parlamentssprecher. Das Regelwerk sei extrem wichtig, weil die Tokenisierung - also die digitale Abbildung von Vermögenswerten über die Blockchain-Technologie durch Token - für die Finanzwelt bahnbrechend ist.

Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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