Deutsche Banken: Unrechtmäßige Kontokündigung bei russischen Staatsbürgern
Aktuell erleben in Deutschland lebende russische Staatsbürger mit geregeltem Einkommen und langjährigem Aufenthalt in Deutschland trotz vorliegender Aufenthaltserlaubnis, dass ihnen völlig überraschend von heute auf morgen ihre langjährige Hausbank plötzlich das Girokonto und den Kreditkartenvertrag kündigt - ohne Angabe von Gründen, und lediglich unter Bezugnahme auf ihre AGB’s.
Obwohl die EU-V. 2022/328 nur für bestimmte Fälle die Annahmen von Einlagen russischer Staatsbürger verbietet (z.B. wenn der russische Staatsbürger über keinen Aufenthaltstitel in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügt oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates ist, und die Einlagen 100.000 € pro Kreditinstitut übersteigen) sind gewisse deutsche Banken dazu übergegangen, auch über diese Fälle hinaus Kontoverbindungen für russische Staatsbürger einfach zu kappen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Person bereits langjährig in Deutschland lebt, hier ihren Lebensmittelpunkt hat, in Deutschland über regelmäßige Einnahmen verfügt und hier Steuern zahlt.
Wenn deutsche Banken in dieser Art und Weise gegen russische Staatsbürger vorgehen, die sich legal in einem EU-Mitgliedstaat aufhalten, ist eine solche Kündigung des Girovertrages nicht von der EU-Vorordnung gedeckt.
Auch die bloße Bezugnahme der Bank auf ein jederzeitiges Kündigungsrecht laut ihren AGBs halten wir insoweit nicht für ausreichend.
Betroffene russische Staatsbürger, deren Konto ohne nachvollziehbaren Grund von der Bank gekündigt wurde, ohne dass sie sich etwas haben zu Schulden kommen lassen, und ohne dass die Voraussetzungen der EU-Verordnung vorliegen (s.oben), sollten sich dieses Verhalten der deutschen Banken nicht gefallen lassen und sich hiergegen zur Wehr setzen.
Ihre diesbezügliche Anfrage richten Sie bitte an:
Ansprechpartnerin
Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: fohrer@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45
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