Co.net Verbrauchergenossenschaft eG

Über das Vermögen der Co.net Verbrauchergenossenschaft aus Drochtersen ist am 15. Februar 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az. 73 IN 8/24). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Stade den Rechtsanwalt Malte Köster aus Bremen bestellt.

Das Amtsgericht Stade muss sich damit erneut mit der Genossenschaft befassen. Für die Co.net Verbrauchergenossenschaft war dort am 25. September 2023 Insolvenzantrag gestellt worden (Az. 73 IN 73/23). Am 10. Oktober 2023 hatte das Amtsgericht den Beschluss über die vorläufige Insolvenzverwaltung aber wieder aufgehoben. Mitglieder, die Genossenschaftsanteile gezeichnet haben und in Raten bezahlen, müssen im Falle eines Insolvenzverfahrens damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehende Summe einfordert.

Die BaFin hatte am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Anlegern stehen daher Schadensersatzansprüche zu. Sie sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen. 

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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