Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH - Erlaubnisentzug und Vertriebsuntersagung

Am 18.8.2023 hat die BaFin veröffentlicht, dass sie mit Bescheid vom 11. August 2023 der Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH gem. §§ 39 Abs. 3 Nr. 3, 23 Nr. 2 KAGB die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) entzogen hat. Diese hatte die Erlaubnis, als Service-KVG geschlossene Publikums- und Spezialfonds aufzulegen, im Jahr 2014 erhalten. Der jetzt erfolgte Erlaubnisentzug umfasst auch die Verwaltung aller bisher von der Adrealis administrierten Fonds. Die Verwaltung der Investmentvermögen wird jetzt auf die jeweils mandatierte Verwahrstelle übergehen.

Im April dieses Jahres hatte die BaFin der Adrealis bereits den Vertrieb aktueller Fondsprodukte von Agri Terra, Edira, Gallus und Variond untersagt:  

Mit Bescheid vom 18. April 2023, der am 23.5.2023 bekannt gemacht wurde, hat die BaFin der Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH, München, den Vertrieb von Anteilen an den Investmentvermögen verschiedener Gesellschaften nach § 314 Absatz 1 KAGB untersagt: 

  • Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG,
  • BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 2 geschlossene InvKG,
  • edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG,
  • Gallus Immobilien Wohnbau 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG,
  • Gallus Immobilien Wohnbau 2 GmbH & Co. geschlossene InvKG und
  • Variond Residential I GmbH & Co. geschlossene InvKG

Die Vertriebsuntersagung wurde am 23. Mai 2023 durch die BaFin bekanntgemacht und am 26. Mai 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

KatjaFohrer

Ansprechpartner

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

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