Adcada: BaFin ordnet Rückabwicklung an - Insolvenz angemeldet

Am 22.September 2020 haben die Adcada Unternehmensgruppe sowie zahlreiche ihrer Tochtergesellschaften beim Amtsgericht Rostock Insolvenz angemeldet: 

  • adcada GmbH
  • adcada.shop GmbH & Co. KG, 
  • adcada.capital GmbH
  • adcada.marketing GmbH & Co. KG,
  • adcada.immo GmbH, 
  • adcada.finance GmbH, 
  • adcada.fashion GmbH, 

Laut Adcada sei nicht nur die Corona-Pandemie, sondern auch die BaFin an der verheerenden wirtschaftlichen Situation des Unternehmens schuld.

Adcada wurde 2015 gegründet, zunächst ging es um Mode, dann um Immobilien und schlussendlich auch um Geldanlagen: Adcada warb Anlegergelder in Form von Nachrangdarlehen, Schuldverschreibungen, Anleihen/Bonds und festverzinslichen Immobiliendarlehen ein. Die Anleger sollten feste Zinssätze erhalten. Beispielsweise vertrieb Adcada unter der Bezeichnung „adcada.money“ eine Unternehmensanleihe mit einem Festzinsversprechen von 4,25 bis 5,50 % p.a.. 

Bei „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ versprach Adcada bei einer Laufzeit von 2 Jahren 6 % Zinsen p.a., bei einer 4-jährigen Laufzeit 8 % Zinsen p.a. und bei 5 Jahren sogar 9 % Zinsen p.a.. Nach Angaben der ADCADA GmbH sollte es sich bei diesen „festverzinslichen Immobiliendarlehen“ nicht um eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagegesetzes handeln. Mit einer Beschränkung auf 20 Verträge sollte die Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz umgangen werden.

Im Dezember 2019 warb die ADCADA Investments AG PCC mit Sitz in Liechtenstein mit dem Anlagemodell „adcada.money Festzins 12-2019“ Anlegergelder über Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer 1-, 3-, oder 4-jährigen Mindestvertragslaufzeit und vierteljährlicher Zinsfälligkeit mit Zinssätzen von 5 % p.a. (bei 1 Jahr), 7 % p.a. (bei 7 Jahren) und 8 % (bei 4 Jahren) ein. 

Passend zur Corona-Pandemie warb das Unternehmen dann im Frühjahr 2020 über ihre neu gegründete Unternehmenstochter Adcada Healthcare damit, Atemschutzmasken herstellen und vermarkten zu wollen. Sie warb für Anlagen ab 100 Euro mit „12 % Zinsen pro Jahr, 100% erstrangig“. Sie sollten bis zum 20. April 2020 gezeichnet werden. Ab 1. Mai wollte Adcada mit einer eigenen vollautomatischen Produktionsstraße 12 Millionen Schutzmasken pro Monat herstellen.

Adcada hatte ihre Anlagen irreführend als „Festgeld-Alternative“ bezeichnet, tatsächlich handelte es sich aber von Anfang an um hochriskante Unternehmensbeteiligungen mit Totalverlustrisiko, und zwar ohne gesetzliche Einlagensicherung. Hinzu kommt, dass die Anlage-Emittentin Adcada Investments AG PCC ihren Sitz in Liechtenstein hat. 

Am 09. März 2020 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an. Adcada wurde verpflichtet, diese Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Zur Rückzahlung kam es jedoch nicht. Am 01. September 2020 bestellte die BaFin sodann einen Abwickler.

Am 14. 10.2020 ordnete die BaFin sodann auch gegenüber der ADCADA Investments AG PCC , die ihren Sitz in Lichtenstein hat, die Einstellung und Abwicklung an. Die ADCADA Investments AG PCC hatte u.a. mit den o.g. Anlagemodellen  ebenfalls unerlaubt Gelder angenommen. Laut BAFin-Anordnung müssen die Anlegergelder wegen der fehlenden Erlaubnis unverzüglich zurückgezahlt werden. Hierzu ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Abwickler notwendig. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA hatte vor den Produkten adcada.healthcare Anleihe, adcada.money Hypozins und adcada.money Festzins gewarnt. Wegen mehrerer Verstöße gegen das Prospektrecht hat die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) Adcada untersagt, diese Anleihen weiter in Liechtenstein anzubieten.

Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt u.a. wegen des Verdachts des Anlagebetruges, es gab bereits mehrere Durchsuchungen.

Rechtsanwältin Katja Fohrer der Kanzlei Mattil Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern, die Anmeldung ihrer Ansprüche beim Abwickler und in den Insolvenzverfahren nicht selbst, sondern über einen spezialisierten Rechtsanwalt vornehmen zu lassen und darüber hinaus dringend Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Funktionsträger geltend zu machen. 

Wir übernehmen auch gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

KatjaFohrer

Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


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