Abhilfeklage
Die EU-Verbandsklagerichtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Gebündelte Schadensersatzansprüche sowie andere Leistungsansprüche, etwa auf Reparatur, können unmittelbar eingeklagt werden. Neben Verbrauchern können sich auch kleine Unternehmen der neuen Kollektivklage anschließen. Im Erfolgsfall werden Schadensersatzbeträge von einem Sachwalter an die Verbraucher und Kleinunternehmer ausgezahlt, die sich angemeldet hatten.
Klageberechtigt sind sogenannte qualifizierte Verbraucherverbände sowie qualifizierte Einrichtungen aus anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Anspruchsberechtigte müssen ihre Ansprüche zur Eintragung in das Verbandsklageregister anmelden, das beim Bundesamt der Justiz geführt wird. Die Anmeldung ist bis zum Ablauf von 2 Monaten nach dem ersten gerichtlichen Termin möglich. Die Anmeldung ist kostenlos, es besteht kein Anwaltszwang.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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