ProReal OneGroup Soravia
Aktualisierte Meldung vom 02.04.2025
Hinsichtlich der ProReal Europa 9 (PRE9) und der ProReal Europa 10 (PRE10) spitzt sich die negative Entwicklung weiter zu. Diese beiden Emittentinnen hatten der derzeit im Insolvenzverfahren befindlichen SC Finance Four GmbH Darlehen in einer Größenordnung von insgesamt über 250 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dies entspricht im Wesentlichen dem Geld, welches PRE9 und PRE10 von Anlegern über die Namensschuldverschreibungen eingesammelt hatten. Die SC Finance Four GmbH hatte diese ca. 250 Mio. € ihrerseits verteilt auf über 20 qualifiziert nachrangige Darlehen an verschiedene Projektgesellschaften der Soravia-Gruppe vergeben. Aufgrund ausbleibender Zahlungen einiger Projektgesellschaften drohte die Zahlungsunfähigkeit der SC Finance Four GmbH bezüglich ihrer Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der PRE9 und PRE10.
Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der SC Finance Four GmbH drohten die PRE9 und die PRE10 überwiegend leer auszugehen. Es wurde berichtet, dass PRE9 und PRE10 wohl insgesamt nur mit Rückflüssen in Höhe von 11 Mio. € rechnen könnten. Die SC Finance Four GmbH, die früher Soravia Capital Finance Four GmbH hieß, wurde in der Vergangenheit geschäftsführend unter anderem durch einen Neffen von Erwin Soravia oder auch Herrn Peter Steurer aus dem Soravia-Konzern geleitet. Kurz vor dem Insolvenzantrag wurde Herr Joachim Winter als Geschäftsführer eingesetzt, der während des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung als Liquidator der SC Finance Four GmbH fungierte. Derselbe Herr Joachim Winter übernahm im Jahr 2024 auch bei PRE9 und PRE10 die Geschäftsführung. Im Herbst 2024 wurde Herr Winter als Liquidator der SC Finance Four GmbH durch Herrn Rechtsanwalt Timm Hartwich abgelöst. Die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Hartwich hatte bereits den Insolvenzantrag der SC Finance Four GmbH eingereicht. Die Soravia ihrerseits veräußerte ihre Anteile an PRE9 und PRE10 an ein Unternehmen von Herrn Joachim Winter, holte umgekehrt aber die SC Finance Four GmbH wieder in ihren Konzern.
Mit Pressemitteilung vom 17.03.2025 wurde kürzlich bekannt, dass die SC Finance Four GmbH einen Antrag auf Aufhebung ihres Insolvenzverfahrens gestellt haben soll. Dies wird als gute Nachricht gegenüber den Anlegern der PRE9 und PRE10 dargestellt, da hierdurch Erlöse von 17 Mio. (bzw. aufgrund Besserungsmechanismus von bis zu 22 Mio. €) an die PRE9 und PRE10 zurückfließen würden und nicht lediglich in Höhe von 11 Mio. €.
Vergleicht man allerdings die im Raum stehenden Zahlen etwaiger Rückflüsse an PRE9 und PRE10 mit den dargelegten Gesamtdarlehensbeträgen von über 250 Mio. € an die SC Finance Four GmbH, muss man sich fragen, ob die Anleger der PRE9 und PRE10 seitens der Soravia mit deutlich zu geringen Beträgen bezüglich der von ihnen mitfinanzierten Immobilienprojekte abgefunden werden sollen. Auch bei Stiftung Warentest verbleiben im Rahmen einer aktuellen Prüfung der Angelegenheit erhebliche Zweifel, ob Wertangaben aus Bilanzen kurz vor dem Insolvenzantrag der SC Finance Four GmbH mit den im Insolvenzverfahren verwendeten Zahlen zusammenpassen können.
Zu Ende März 2025 wies das zuständige Insolvenzgericht Offenburg darauf hin, dass die Insolvenzgläubiger der SC Finance Four GmbH binnen einer Frist von einer Woche gegen den Insolvenz-Aufhebungsantrag schriftlich Widerspruch erheben können. Die einzelnen Anleger der PRE9 und PRE10 sind alleine aufgrund der gezeichneten Namensschuldverschreibung keine Gläubiger im Insolvenzverfahren der SC Finance Four GmbH und damit nicht ohne Weiteres widerspruchsberechtigt in diesem Insolvenzverfahren.
Die Kanzlei prüft daher insbesondere, ob und gegen wen die Anleger bei PRE9 und PRE10 Schadenersatzansprüche bezüglich ihrer Vertragsschlusses verfolgen können. Hierbei wird die Kanzlei auch prüfen, inwieweit ein solches Vorgehen auch bezüglich der Verträgee mit ProReal Deutschland 7, ProReal Deutschland 8 bzw. der ProReal Private Serie empfohlen werden kann.
Viele tausend Anleger haben ihr Geld bei diversen ProReal Gesellschaften angelegt, darunter
- ProReal Deutschland 7 GmbH
- ProReal Deutschland 8 GmbH
- ProReal Deutschland 9 GmbH
- ProReal Deutschland 10 GmbH
Die ProReal Unternehmen gehören zu dem Finanzvertrieb One Group GmbH aus Hamburg, eine Tochter der österreichischen Soravia Investment GmbH.
Die ProReal 7 veröffentlichte gemäß § 11 a VermAnlG eine adhoc Mitteilung, wonach sie „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich“ ab 01.07.2024 gegenüber den Anlegern mit den Zinszahlungen in Verzug sein wird. Dieselben Alarmmeldungen folgten von weiteren ProReal Gesellschaften.
Zum Hintergrund:
Die Anleger haben Nachrangdarlehen gewährt, die an die in Wien ansässige Soravia Gruppe fließt, und dort für deren Bauprojekte verwendet wird.
Das Handelsblatt meldete, dass Vieles dafür spräche, „dass der Konzern Soravia seit Wochen hinter dem Rücken der Anleger seine Verhältnisse neu ordne“.
Die One Group wurde im Jahr 2020 von der Soravia übernommen. Die Anleger erhielten damit Zugriff auf eine eindrucksvolle Projektpipeline mit einem Volumen von 3,3 Milliarden Euro, so die Soravia. Investoren der One Group zeichneten nachrangige Namensschuldverschreibungen mit jährlich rund 6 % Zinsen. Die One Group verlieh das Geld der Anleger an Pooling-Gesellschaften, von wo es seitens Soravia an mehr als 40 Projekte des Baukonzern Soravia verteilt wurde.
Für die Anleger steht ein Zahlungsausfall zu befürchten, wie die ProReal Gesellschaften bereits angekündigt haben.
Die One Group GmbH ist zugleich Gesellschafterin der One Consulting GmbH, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist.
Die One Group GmbH ist an folgenden Unternehmen mittelbar oder unmittelbar beteiligt, die mit der Emittentin und zugleich Anbieterin nach § 271 des HGB in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden sind:
- One Capital Emissionshaus GmbH
- One Consulting GmbH
- One Secora GmbH
- One Komplementär 2 GmbH
- ProReal Deutschlandfonds 4 GmbH & Co. KG
- Geschlossene INV KG
- ProReal Deutschland 7 GmbH
- ProReal Deutschland 8 GmbH
- ProReal Europa 9 GmbH
- ProReal Europa 10 GmbH
- ProReal Europa 11 GmbH
- ProReal Private 1 GmbH
- ProReal Private 2 GmbH
- ProReal Private 3 GmbH
- ProReal Private 4 GmbH
- ProReal Secur 1 GmbH
- ProReal Secur 2 GmbH
- ProReal Anlegerservice
Die Kanzlei MATTIL vertritt bereits Anleger der verschiedenen ProReal Gesellschaften und berät sie hinsichtlich der weiteren erforderlichen und notwendigen Maßnahmen.
Die Rechtsanwälte MATTIL erreichen Sie unter info@mattil.de oder 089/2429380. Eine erste Kontaktaufnahme oder Telefonanruf löst noch keine Gebühren aus.
WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE AUF proreal-anleger.de

Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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