Project-Immobilienfonds

Update 28.12.2023:
Akuter Handlungsbedarf für Anleger der AIF’s 

FRISTSACHE!

Jeder Project-Immobilienfonds (Investmentgesellschaft oder kurz: AIF) ist an diversen Objektgesellschaften beteiligt. In den letzten Monaten mussten mittelbare Vertragspartner der Investmentgesellschaft Insolvenzantrag stellen. Infolgedessen wurde eine Vielzahl von Objektgesellschaften, an denen die AIF‘s beteiligt sind, ebenso insolvent. Bislang blieb unausgesprochen, wie sich diese Insolvenzen auf die Immobilienfonds auswirken. 

Kurz vor Weihnachten haben die Anleger der Immobilienfonds (Investmentgesellschaften, oder kurz: AIF‘s) nun ein Schreiben ihrer Investmentgesellschaft erhalten, mit dem sie im schriftlichen Umlaufverfahren über den Jahresabschluss 2022, die Entlastung der Funktionsträger, die Ergebnisverwendung / Entnahmen und die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 abstimmen sollen. Die Anleger sollen den Abstimmbogen bis Mitte Januar (bei Project 18 oder 20 z.B. bis zum 15.1.2024!) an die PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurücksenden. Eine Präsenz–Gesellschafterversammlung, in der ausführliche Informationen zur Insolvenz der Objektgesellschaften erfolgen sollen, ist erst für das zweite Quartal 2024 angekündigt. Die Geschäftsführung will zunächst noch den Abschluss aller Fortführungsprognosen abwarten und sich mit dem Insolvenzverwalter der betroffenen Objekt-Gesellschaften abstimmen.

Aus den Schreiben, insbesondere dem beigefügten Jahresabschluss mit Lagebericht und Geschäftsbericht ergibt sich nun deutlich, dass sich die Insolvenzen der Objektgesellschaften auch auf die finanzielle Situation der Investmentgesellschaften auswirken werden:

Aus den Lageberichten für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich nicht nur, dass in den nächsten Geschäftsjahren mitdeutlich negativen Ergebnissen zu rechnen, sondern auch, dass der Bestand der Investmentgesellschaften gefährdet ist!

Zudem hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nun mitgeteilt, dass sie Strafanzeige stellen musste, weil bei der insolventen Project Immobilien Management GmbH (kurz: PMG; zuständig für Projektmanagement und –steuerung der Immobilienentwicklungen) eine erhebliche Diskrepanz bei Gutschriften für offenbar im Voraus in unzulässiger Weise gestellten Rechnungen zur Abrechnung von Nachunternehmerleistungen festgestellt wurden.

Dass die Anleger in dieser Situation in einem schriftlichen Umlaufverfahren über die Entlastung und den Jahresabschluss abstimmen sollen, und dass eine dringend notwendige Präsenz-Gesellschafterversammlung erst im Anschluss daran stattfinden soll, ist ein Unding! Denn allein auf einer Präsenz-Gesellschafterversammlung können Fragen gestellt und die Geschäftsführung zur Rede gestellt werden.

Betroffene Anleger sollten daher zunächst der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahrenwidersprechen und stattdessen auf eine Präsenzversammlung drängen. Laut Gesellschaftsvertrag hat dies innerhalb von zehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Versendung des Schreibens bzw. der Einstellung des Schreibens in das elektronische Anlegerinformationssystem der Abhaltung der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahren zu geschehen.

Unabhängig von dem Widerspruch gegen die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren (und weil die Frist zur Widerspruchseinlegung derart knapp bemessen ist) sollten sich Anleger auf jeden Fall an der schriftlichen Abstimmung beteiligen.

Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen lassen Sie sich gerne in unserer Kanzlei kostenfrei registrieren. 

Außerdem bieten wir den bei uns registrierten Anlegern auch an, sie auf der bereits angekündigten Präsenz-Gesellschafterversammlung zu vertreten, sobald diese stattfindet, und dort deren Rechte zu wahren.

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23.8.2023:

Nach Insolvenzen in der Project-Immobilien-Gruppe stoppen nun die Project-Fonds die Ausschüttungen an Tausende Anleger

Die Insolvenzanmeldung von fünf Firmen aus dem Geflecht der Nürnberger Unternehmensgruppe Project Immobilien (PI) hat nun für Zehntausende Anleger erste Folgen. Die Fonds stoppen bis auf weiteres Zahlungen an Investoren, heißt es in einem Schreiben vom 21.8.2023 an Vertriebsmitarbeiter: „Bis die Auswirkungen dieser Insolvenzanträge auf die Objektgesellschaften und somit auf Ihre Beteiligung geprüft und eingeschätzt werden können, werden die gewinnunabhängigen Entnahmen bis auf weiteres ausgesetzt.“ Der Projektentwickler hatte Anleger mit „gewinnunabhängigen“ Ausschüttungen geworben.

Seit Mitte August sind mehrere Tochtergesellschaften und die Holding der Gruppe insolvent – die Fonds noch nicht.

Insgesamt hatte die Project-Gruppe mehr als 20 AIF’s aufgelegt. 

Betroffene Anleger und Käufer von Wohnungen sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen. 

Ansprechpartnerin: 
Rechtsanwältin Katja Fohrer 

KatjaFohrer

Ansprechpartner

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


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