HCI Hanseatische Immobilienfonds Holland XI GmbH & Co. KG

Die Mieteinnahmen reichen nicht aus, um die laufenden Kosten des Fonds zu decken. Die Anleger müssen daher befürchten, dass sie ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren und zudem noch die bislang erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von rund 44 % der Zeichnungssumme wieder zurückzahlen müssen, weil diese keine tatsächlich erwirtschaftete Rendite, sondern Einlagenrückgewähr waren. Die Anleger sollen nun 80 oder 90 % der erhaltenen Ausschüttungen als freiwillige Wiedereinlage leisten, um die Insolvenz abzuwenden. Die Kanzlei Mattil empfiehlt geschädigten Anlegern, umgehend Rechtsrat einzuholen und Schadensersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Funktionsträger und gegen die beratende Bank geltend zu machen; nach Ansicht der Kanzlei Mattil ist der Prospekt fehlerhaft. Hierüber hätten die Treuhänderin und die Gründungsgesellschfter die Anleger aufklären müssen. Auch die beratenden Banken hätten gegenüber den Anlegern diese Prospektfehler richtig stellen müssen (Stand: 12.10.12, RA'in Fohrer).

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft