Langbar Action Group
Die "Langbar Action Group" veröffentlicht Aufrufe an alle Langbar-Aktionäre, sich der Action Group (einer Art Sammelklage) anzuschließen. In England wird ein entsprechendes Entschädigungsverfahren vorbereitet.
Bei der Firma Langbar handelt es sich um ein auf den Bermudas registriertes und bis Oktober 2005 in Großbritannien und Deutschland an der Börse gehandeltes Unternehmen bzw. Wertpapier. Langbar behauptete, einen Net-Asset-Value von 365 Mio. Britischen Pfund zu besitzen, die in Bankgarantien, Zertifikaten und festverzinslichen Wertpapieren angelegt sein sollten. Langbar war damit die größte so genannte Cashshell an der Londener AIM (Alternative Investment Market). Bis Herbst letzten Jahres stiegen die Umsätze an der Londoner Börse auf über 20 Mio. Aktien pro Tag. Im Oktober wurde dann bekannt, dass der Vorstand einen Großteil seiner Aktien verkauft hatte und die behaupteten Vermögenswerte nicht vorhanden waren. Gegen die Vorstände sowie weitere Personen wurde ein Verfahren wegen Betrugs und anderer Delikte eingeleitet. Die geschädigten Aktionäre sollen entschädigt werden. Für die deutschen Anleger ergibt sich das Problem, dass die in Deutschland gehandelten Aktien nicht im Aktionärsregister verzeichnet sind. Möglicherweise haben deutsche Anleger nur Derivate oder Zertifikate. Für die Beteiligung an dieser Sammelklage ist der Nachweis des Aktienerwerbs erforderlich. Ob und welche Möglichkeiten deutsche Anleger, die keine registrierten Aktien besitzen, zur Rechtsverfolgung haben, prüft die Kanzlei mit ihren Kollegen in London.
Aufgrund der Ansprüche gegen die Gesellschaft wird ein Insolvenzverfahren unvermeidlich sein, es sei denn, die betroffenen Aktionäre stimmen einem "Scheme of Arrangement" zu. Die Firma Langbar hat bereits eine "Freezing Order" - eine Art einstweilige Verfügung - in das Vermögen des früheren Direktors Rybak erwirkt. Nach Section 425 des Company's Act können die Gesellschafter mit Dreiviertelmehrheit die Gesellschaft ermächtigen, die Ansprüche für alle Aktionäre geltend zu machen.
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Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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