BFI Bank

Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Nach dem vorläufigen Bericht des Insolvenzverwalters gibt es keinen Investor, der ernsthaft an einer Übernahme der BFI Bank interessiert wäre. Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters herrschte in der BFI Bank eine totale Misswirtschaft. Die Geschäftsleitung war nicht einmal in der Lage, ordnungsgemäße Kreditakten zu führen. Außerdem wurden Kundengelder treuhänderisch angenommen, entgegen der Vereinbarung aber nicht treuhänderisch verwaltet, sondern mit dem Vermögen der BFI Bank vermischt. Dadurch wurde der Tatbestand der Untreue erfüllt. Die BFI Bank hat Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 220 Mio € angehäuft. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich einige Jahre dauern.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse können Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Geschäftsleiter der BFI Bank geltend gemacht werden. In dem uns vorliegenden Lagebericht zur Bilanz 2001 befindet sich der Hinweis des Vorstands, dass die Fortführung der Bankgeschäfte ernsthaft gefährdet ist. Dennoch wurden weiter Anleger eingeworben.

Viele Anleger haben über die BFI Bank Immobilienfondsanteile erworben. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (II ZR 387/02) können Einwendungen gegen die Fondsgesellschaften aus Falschberatung auch der BFI Bank entgegengesetzt werden, wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt. Ein verbundenes Geschäft liegt vor, wenn das Darlehen und die Fondsbeteiligung vom gleichen Vermittler angeboten wurden. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Zahlungen an die finanzierende Bank verweigert werden können.

Die BFI Bank hat sich nun bereit erklärt, die Anteile an den Sachwert-Plus-Fonds zurückzunehmen und auf die gewährten Darlehen zu verzichten. Nach diesem ersten Erfolg wird sich die Kanzlei nun den anderen Produkten der BFI Bank und den entsprechenden Klagen zuwenden.
Arrest gegen Dr. Karl-Heinz W.! Der Kanzlei ist es für ihre Anleger gelungen, die in Deutschland bekannten Vermögenswerte des BFI-Bank-Gründers sicherzustellen und zu pfänden. Der Arrestbefehl wurde damit begründet, dass der Gründer zugleich der faktische Geschäftsführer war und den Anlegern persönlich für die Insolvenz verantwortlich ist. Ein Arrestgrund liegt vor, da die Besorgnis der Vereitelung der Zwangsvollstreckung besteht. Am 07.07.2006 hat das Landgericht Würzburg nochmals einen Arrestbefehl erlassen, mit dem Immobilienvermögen des Herrn Dr. Karl-Heinz W. gepfändet wurde, das die Kanzlei Mattil bei ihren Recherchen aufgefunden hat.

Veröffentlichungen zur BFI-Bank:

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
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