North Channel Bank: BaFin stellt Entschädigungsfall fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. KG (North Channel Bank) festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen. Die Bank war auch in den cum-ex-Skandal verwickelt.
Die Feststellung des Entschädigungsfalls bedeutet, dass für Guthaben bis 100.000 Euro nun die staatliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken haftet. Außerdem war die North Channel GmbH & Co. KG an den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angeschlossen, durch den Guthaben über die genannten 100.000 Euro hinaus bis zu einer Sicherungsgrenze von 3,268 Millionen Euro pro Einleger geschützt sind.
Mattil & Kollegen berät und vertritt betroffene Bankkunden der North Channel Bank bei der Geltendmachung ihrer Entschädigungsansprüche.
Ansprechpartner
Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: fohrer@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45
NEWSTICKER:
UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | EILMELDUNG vom 18.07.2024: PREOS AG meldet Insolvenz beim AG Leipzig an | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft