Prospekt-Richtlinie

Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG.

Die Richtlinie zielt ab auf die Angleichung sowie die Harmonisierung der Bedingungen für die Erstellung, die Kontrolle und die Verbreitung des Prospekts, der "beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren bzw. bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der in einem Mitgliedstaat gelegen ist oder dort funktioniert, zu veröffentlichen ist" (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie). Darüber hinaus errichtet sie einen "Europäischen Pass für Emittenten", d.h. errichtet eine einmalige Zulassung von Prospekten im Herkunftsland, mit der die Wertpapierfirma auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tätig werden kann.

a) Text der Richtlinie

b) Verwandte Rechtsakte

  • Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis.

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