Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen

Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen.

Die Richtlinie bezweckt die Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Unternehmensinformationen und die Vereinfachung der Offenlegungspflichten der Gesellschaften.

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