EU-Sammelklage

EU-Sammelklage - Die EU-Kommission hat Details für eine künftige Sammelklage präsentiert:

Qualifizierte Stellen - also etwa Behörden oder auch Verbände - sollen künftig Verstöße feststellen und dann im Namen von Verbrauchergruppen Entschädigungen verlangen dürfen. Klagen dürfen jedoch nur Organisationen, die nicht profitorientiert arbeiten und ein legitimes Interesse an dem Fall haben, etwa indem sie in dem betroffenen Bereich arbeiten. Nationale Behörden können Strafen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens im betreffenden Land aussprechen! Nach der neuen Verordnung soll die Höchstsumme nicht unter 4 % liegen, national können auch höhere Strafen verhängt werden.

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