Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
Alle Fonds mit Verlustzuweisungen von über 10 % sind ab 05.05.2005 steuerlich nicht mehr anerkannt. Sie können Ihre negativen Steuerergebnisse nicht an Anleger zur Verrechnung mit anderen Einkünften weitergeben. Nur wenn der Außenvertrieb vor dem 18.03.2005 begonnen hat und der Anleger bis spätestens 04.05.2005 beigetreten ist, gelten noch die alten Bedingungen. Ab dem 05.05.2005 ist eine Verlustverrechnung nur innerhalb desselben Fonds, also mit späteren Gewinnen, möglich.
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Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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