The Wall AG
Die BaFin hat am 23.07.2009 das öffentliche Angebot von Namensaktien der The Wall AG wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Gesellschaft hat keinen Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung Nr. 809/2004 veröffentlicht.

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