LeaseTrend AG:

Anleger konnten sich an der LeaseTrend AG als atypisch stille Gesellschafter beteiligen.

Die Anleger erhalten nun in letzter Zeit aus heiterem Himmel über den Anwalt der  LeaseTrend AG Kündigungen Ihrer Beteiligungen zum 31.12.2020 und sollen in der Folge Zahlungen (Rückzahlungen von Ausschüttungen) leisten. Der Insolvenzverwalter behauptet, zur Forderung wg eines negativen Kapitalkontos berechtigt zu sein.

Wir vertreten bereits Anleger von LeaseTrend und sehen sehr gute Abwehrmöglichkeiten. In vergleichbaren Fällen konnte die Kanzlei MATTIL bereits gute Ergebnisse/obsiegende Urteile erzielen und die Forderungen der Insolvenzverwalter abwehren, insbesondere im Zusammenhang mit insolventen Schiffsfonds.

KanzleiMattil

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